Justiz darf nicht nach Kickls Pfeife tanzen

Polizei und Justiz Hand in Hand? BVT-Affäre wird zur Belastungsprobe der sauberen Gewaltentrennung.
Josef Votzi

Josef Votzi

Das Konvolut fuhr schwerste Geschütze auf: Das Innenministerium sei „eine kriminelle Organisation nach Art der italienischen Mafia“. Und sah die Staatsanwaltschaft „quer durch das Strafgesetzbuch“ gefordert – von „Diebstahl, Veruntreuung, Betrug“ über „Geldwäsche“ bis zu „sexueller Gewalt“. Als Beleg angeführt werden vorwiegend anonyme Hinweise von Insidern; als Beweismittel eine Hausdurchsuchung empfohlen. Der Autor wollte auch deshalb anonym bleiben, weil die Täter „auch vor Mord nicht zurückschrecken“.

Das Papier war seit Mai 2017 nicht nur in der Justiz, Redaktionen und bei Parteien in Umlauf. Gerüchte über Missstände im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ( BVT) gab es immer wieder. Sowohl Justiz, Medien als auch politische Konkurrenten kamen in dem Fall aber unabhängig voneinander zu dem Schluss. Das, was hier vorliegt, reicht aber weder für eine Anklage, eine Story noch eine Wahlkampagne.

Vieles, was in den Papieren an Korruptionsvorwürfen, Verschwörungstheorien und Sexaffären steht, kochte wenige Wochen nach dem Machtwechsel im Innenministerium neu auf. Und spielt in dem, was Politik und Medien seither als BVT-Affäre beschäftigt, eine tragende Rolle.

Über die Motive, warum ein blauer Minister mit dem Bihänder nach Missständen in einem zuletzt lange schwarz geführten Ressort fahnden lässt, kann nur spekuliert werden. Fakt ist: Diese Woche zogen unabhängige Richter die Notbremse und erklärten die Razzia, mit der die BVT-Affäre ihren Ausgang nahm, für unrechtmäßig.

Reicht die Selbstreinigungskraft noch einmal?

Was sowohl in diesem Urteil als auch in der öffentlichen Debatte fehlt, ist eine Auseinandersetzung mit dem mutmaßlich schwersten Sündenfall in dieser Causa. Einige Belastungszeugen sollen Hand in Hand mit Kabinettsmitarbeitern vor der Justiz ausgesagt haben. Nicht die Staatsanwältin allein, sondern Kickl-Vertraute stellten bei einer autonomen Entscheidung der Justiz mit die Weichen: Ob der Tatverdacht für eine schwerwiegenden Ermittlungsschritt wie eine Hausdurchsuchung reicht, die schlussendlich auch martialisch inszeniert wurde.

Der couragierte Justiz-Generalsekretär, Christian Pilnacek, opponierte intern und öffentlich dagegen. Mit der schwerstmöglichen Rüge des Oberlandesgerichts ist es nun diese Woche auch amtlich, dass hier die Balance der Gewaltentrennung aus dem Ruder gelaufen ist.

So gesehen hatte der Bundespräsident mehr denn je zu Recht darauf bestanden, dass Justiz- und Innenminister nicht von der gleichen Partei gestellt werdendürfen.

Ob die Selbstreinigungskraft der Justiz über das Razzia-Urteil hinaus reicht, wird sich erst in den kommenden Wochen weisen: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft aufgrund von Anzeigen bereits, ob im Vorfeld der Razzia (Stichwort: „Ermittlungsdruck“ aus dem Innenministerium) alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Die Belastungsprobe für eine der tragenden Säulen des demokratischen Systems ist auf offener Bühne eröffnet.

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