Grapschkommission oder „g’sunde Watschn“?

Grapschkommission oder „g’sunde Watschn“?
Antal Festetics

Antal Festetics

Würden wir alles, was in unseren Genen steckt, frei ausleben, wäre die Mensch- werdung infrage gestellt.

von Prof. Dr. Antal Festetics

über Grapschen und die Genetik des Menschen

Erst kürzlich wurde bekannt, dass in Deutschland vor mehr als einem Jahr der FDP-Politiker Rainer Brüderle im Gespräch mit einer Journalistin über „Dirndlfüllungen“ fantasiert hat. Worauf jetzt oft gefragt wird: Steckt Grapschen in unseren Genen?

Zivilisation

Nun, in unseren Genen steckt vieles, aber da gibt es noch etwas anderes, nämlich Zivilisation. Sie sollte einen lüsternen Parteifunktionär von einem paarungswilligen Dackelrüden unterscheiden. Würden wir alles, was in unseren Genen steckt, frei ausleben, wäre die Menschwerdung infrage gestellt. Es ist erfreulich, wenn Frauen „Fesch aus der Wäsch’“ schauen, und sie sollten mit ihren Reizen keineswegs geizen. Aber auch den Mut haben, unsittliches Balzverhalten von Polit-Machos mit einer „g’sunden Watschn“ zu revanchieren. Was bei wehrlosen Kindern ein Verbrechen ist, sollte der wehrhaften Frauen gutes Recht sein, wenn es darum geht, Grenzüberschreitungen bei männlichen Lustbarkeiten handfest Einhalt zu bieten und damit das selbstherrliche Mannsbild zum Spottbild „Watschenmann“ werden zu lassen. Aber Vorsicht: bevor man (frau) juristisch korrekt oder strafbar handelt, ist Anatomie gefragt. Ein Grazer Gericht befand, das Gesäß sei kein sekundäres Geschlechtsorgan und gehört somit zum grapschbaren Körperbereich der Frau. Wie bitte? Ja, es geht noch weiter! In Wien soll nun eine interministerielle Gesäßgrapschkommission eingesetzt werden und da stellt sich die Frage: Gibt es so etwas wie eine Körpertopografie juristisch definierter erogener Zonen? Ein behördlich festgelegter „Sexismus-Strafraum“ gegenüber der „freien Wildbahn“ für Schürzenjäger am restlichen Frauenkörper?

Unterschiede

Auf alten Schultafeln waren die anatomischen Unterschiede von Frau und Mann dargestellt. Kommt jetzt auf Empfehlung der o. g. Kommission in jeden Gerichtssaal eine Grapschgrafik mit Berührungszonen und ihren Grenzlinien, deren handfeste Überschreitung justitiabel zu sein hat? Es bedarf nicht erst der Lektüre von Lexika der Sexualwissenschaften, um zu wissen: erogen kann der gesamte Körper sein, von der Gesichtswange bis zur Gesäßbacke und von den Ohrläppchen bis zur großen Zehe. Und das freilich situations- und stimmungsbedingt, allem voran aber individuell verschieden und höchst privat. Aber gewaltsames Vorgehen sollte dabei mit einer „g’sunden Watschn“ gestoppt werden können. Auch ganz ohne Gesäßgrapschkommission!

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