Theaterdonner und Trommelwirbel gehören zum Prozedere einer jeden Kollektivvertragsverhandlung dazu. Genauso wie die Aufregung über vermeintlich maßlos überzogene Gehaltsforderungen und die verlässliche Androhung von Betriebsversammlungen. So gesehen das selbe Schauspiel wie jedes Jahr.
Allerdings unter verschärften Auflagen.
Die Inflationsrate in Österreich war im September 2022 so hoch wie seit rund 70 Jahren nicht mehr, soviel ist amtlich. Gegengesteuert wird von staatlicher Seite mit Antiteuerungspaketen in Milliardenhöhe, die in unterschiedlichem Ausmaß in den einzelnen Haushalten angekommen sind. Je kleiner das Einkommen, desto größer die (relative) Entlastung, belegen Studien. So weit, so gut. Offen nur die Frage, wie man das alles in die Benya-Formel einrechnen soll (laut der sich die Höhe des Gehaltsabschlusses an der Inflations- und Produktionserhöhung orientieren soll). Aus Sicht der Gewerkschaft gar nicht. Schließlich soll sich der Steuerzahler ja nicht seine Gehaltserhöhung mit seiner eigenen Steuerzahlung finanzieren.
Den Händlern schwebt dagegen eine Anrechnung von zumindest 2,5 Prozentpunkten auf die Inflationsrate vor. Überzogen? Kommt drauf an, wen man fragt. Denn genauso wie nicht alle Haushalte gleich von Staatshilfen profitiert haben, haben auch nicht alle Händler gleich laufende Geschäfte gemacht. „Den“ Handel gibt es genauso wenig wie „den“ Haushalt. Während die Modebranche noch immer unter den Folgen der Pandemie leidet, hat der Lebensmittelhandel dank der Lockdowns volle Kassen gehabt. Selten ging so ein Riss durch die Unternehmerlandschaft. Und durch die gesamte Gesellschaft. Eine Branchenlösung zu finden, wird zur Herkulesaufgabe.
Die Arbeitgeber können auf Zeit spielen. Die Negativmeldungen reißen nicht ab und spielen ihnen argumentativ in die Hände. Damit können sich alle Beteiligten schon jetzt damit abfinden, dass das Ende der Herbstlohnrunde bestenfalls knapp vor dem Winter eingeläutet wird.
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