Der Ex-ORF-Generaldirektor im PR-Desaster
Roland Weißmann mit seinem Anwalt Oliver Scherbaum (re.) bei einem Gespräch mit Journalisten zur Causa.
Es ist geschehen: Seit dieser Woche sind die Chats zwischen dem Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann, 58, und einer ORF-Mitarbeiterin (welche Mitte 30 Jahre alt sein soll) auszugsweise online gestellt.
Was von Anfang an verwunderte: Dass diesmal der Rücktritt einer hochrangigen Person nicht wie üblich mit persönlichen Gründen, sondern mit einer sexuellen Belästigung erklärt wurde. Dass die betroffene Frau anschließend zur Nebensache erklärt wurde, war im Vergleich dazu eher eine Routinehandlung. Es wurde breit berichtet über Grabenkämpfe im ORF und im Stiftungsrat. Das mediale Feuer züngelt bereits sehr heftig.
Oft entscheiden sich in die Negativschlagzeilen geratene Personen gegenüber den Medien für ein kurzes „nichts dran“ oder „no comment“. So schweigt z. B. der deutsche Schauspieler Christian Ulmen im Wesentlichen zum gegen ihn erhobenen Hauptvorwurf.
Weißmann hingegen entschied sich für eine offensive Strategie mit Litigation-PR-Strategie, mit welcher sich künftig wohl nicht nur Gerichte, sondern auch Rechts- und Kommunikationswissenschaften beschäftigen werden. Litigation-PR ist die Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung zur Stärkung der eigenen Rechtsposition. Diese aus den USA kommende Methode war bei uns lange Zeit verpönt, hat sich aber zunehmend auch in Österreich etabliert.
Katharina Braun.
Gegenstrategie
So sah der Eröffnungskonter Weißmanns aus: Der Generaldirektor ging gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung öffentlich in Stellung und kündigte an, gegen die Frau und deren Rechtsanwalt rechtliche Schritte einzuleiten. Der Bericht einer dreiköpfigen Compliance-Kommission im ORF diente ihm als Gegenangriffsturbo. Denn dieser sah in dem Verhalten Weißmanns zwar ein unangemessenes Verhalten – aber keine sexuelle Belästigung.
Dieser Bericht sorgt bei einigen Juristen für großes Unverständnis. Diese lassen wissen, dass bei einem derartigen Verhalten eines machtvollen, einflussreichen Chefs wohl stets eine berufliche Komponente mitschwingt und diesfalls der Nachweis von direkten Nachteilen der Betroffenen am Arbeitsplatz nicht erforderlich sei.
Weißmann zeigte sich jedoch bestärkt und gab in anscheinend vorzeitiger Siegesfreude umfassende Medieninterviews und berichtete von einer einvernehmlichen Beziehung mit der Frau, welche dem höchst persönlichen Bereich zuzuordnen sei, die Dritte nicht zu interessieren hätte. Weißmann bezieht also selbst öffentlich Stellung zu der Frau. Weiters kündigte er eine Klage gegen den ORF in Höhe von 3,9 Millionen Euro an. Viel Geld also für die Steuerzahler. Nun aber hat sich Weißmann selbst in Beweisnot gebracht, dass es sich mit den Chats, und allem, was damit zusammenhängt, aus seiner Sicht anders verhält.
Es hat fast den Anschein, dass Weißmann aus den Augen verloren hat, dass er bis vor Kurzem einem öffentlich-rechtlichen, aus Gebührengeldern finanzierten Medienunternehmen vorstand. Bei Weißmann handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, die unbestreitbar höchst medienerfahren ist. Zur Erinnerung: Bereits der ORF-Compliance-Bericht soll ein unangemessenes Verhalten festgehalten haben, das laut der neuen Führung eine Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigt.
Klagen für Re-Postings?
Berichten zufolge stellt Weißmann nun auch rechtliche Schritte gegen jene in den Raum, die mediale Berichterstattung über seine Chats in sozialen Medien teilen. Hierbei würde es sich um Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers handeln, die noch dazu seine – im Erfolgsfall – millionenschwere Entschädigung mittragen müssten. Das wäre ein Verhalten, das schwerlich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber vereinbar ist, was wiederum Bedeutung bei der Durchsetzung der Forderungen bekommen könnte. Wenngleich davon auszugehen ist, dass Weißmann das nicht ernsthaft beabsichtigt, sondern eher als „Löschversuch“ einsetzt. Denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Eine „public figure“ kann generell mit einer kritischeren Berichterstattung konfrontiert werden als der Durchschnittsbürger. Dies um so mehr, wenn sich diese mit Interviews zum Thema selbst in die Öffentlichkeit begeben hat. Auch durch die Klagsdrohung in Millionenhöhe wurde das sehr hohe öffentliche Interesse an den Vorgängen noch einmal verdeutlicht.
Nun sollte in diesem Drama vorerst der öffentliche Vorhang fallen und der Fall dort abgehandelt werden, wo er wirklich hingehört: nämlich vor Gericht.
Zur Autorin:
Katharina Braun ist Rechtsanwältin in Wien.
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