Fall Weißmann: Compliance sah "beidseitig romantische Komponente“
Nach der Veröffentlichung ausgewählter Chatnachrichten von Ex-ORF-Chef Roland Weißmann gehen weiter die Wogen hoch. So sorgt die Diskrepanz zwischen den expliziten Nachrichteninhalten und dem Ergebnis der Complianceprüfung des ORF für Fragezeichen. Dass dieser keine sexuelle Belästigung durch Weißmann im arbeitsrechtlichen Sinne festgestellt hat, verursacht manches öffentliche Stirnrunzeln, etwa auch von der Vorsitzenden des Publikumsrates oder auch jenes Anwalts, der den Stiftungsrat beraten hatte.
„Zugänglich machen“
Nun wendet sich Weißmann via Anwalt gegen die „selektiven Veröffentlichungen“. Es vermitteln „einzelne, aus dem Zusammenhang gelöste Auszüge aus privaten Nachrichten kein zutreffendes Gesamtbild der tatsächlichen Beziehung“, heißt es in einer Aussendung. Daher verlange Weißmann, dass der gesamte Compliancebericht den Stiftungsräten zugänglich gemacht werde.
"Zumindest stellenweise eine beidseitig romantische Komponente“
Davon hieß es bisher, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Dies unterstrichen die Anwälte Christopher Schrank und Alexander Stücklberger, die mit der ORF-Compliancestelle den Bericht verfasst hatten, in der Vorwoche auch in einem Schreiben an die Interimschefin Ingrid Thurnher, das dem KURIER vorliegt. Diese soll am Donnerstag vom Stiftungsrat zur Interimschefin gewählt werden.
In dem Schreiben führten die beiden Anwälte aber auch aus, wie die Compliancestelle zu ihrem Schluss gekommen ist. Demnach hatte die Beziehung zwischen Weißmann und der betroffenen Frau „zumindest stellenweise eine beidseitig romantische Komponente“.
Die Frau hatte nach mehrmaliger Aufforderung nicht alle, sondern nur ausgewählte Chats zugänglich gemacht. Nach dem vorliegenden Material konnte nicht festgestellt werden, dass Weißmann seine berufliche Stellung gegenüber der Frau missbraucht hätte. Er habe weder ein negatives Arbeitsumfeld für die Frau geschaffen noch ihre Karriere beeinflusst. „Es konnte auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass durch Roland Weißmann gesetzte Verhaltensweisen für die Betroffene unerwünscht“ waren. Dafür „gab es zwar diverse Anzeichen“, heißt es.
Allerdings konnten auch „mehrere Anhaltspunkte“ dafür gefunden werden, dass Weißmanns Verhaltensweisen „von der Betroffenen doch erwünscht gewesen sein können“.
Die Betroffene hat dies mehrfach zurückgewiesen.
Weißmanns Verhalten sei laut Schreiben „mitursächlich“ für den „hohen Reputationsschaden“, den der ORF erlitten hat. Es sei daher davon auszugehen, dass „eine Beendigung des Dienstverhältnisses die Reputation des ORF am besten wiederherstellt.“
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