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Direktorenwahl im ORF: Friss, Vogel, oder stirb

Warum es Zweifel an der Vorgangsweise gibt. Ein Gastkommentar von Stefan Brocza.
Mann im Anzug spricht bei ORF-Pressekonferenz ins Mikrofon.

Während der ehemalige ORF-Generaldirektor Roland Weißmann am 11. August seinen ersten Auftritt vor dem Arbeits- und Sozialgericht hat, präsentiert sein designierter Nachfolger Clemens Pig zeitgleich am Küniglberg sein neues Team: 13 von ihm ausgewählte DirektorInnen stellen sich dem ORF-Stiftungsrat zu Wahl. In Summe gab es 142 Bewerbungen von insgesamt 105 Personen. Dem Stiftungsrat – der darüber zu entscheiden hat, wer diese Posten bekommt – werden jedoch nur die von Pig ausgewählten 13 zur Wahl gestellt. Nach dem Motto: Friss, Vogel, oder stirb – diese Bewerber oder gar keine.

Diese Vorgehensweise wurde im Vorfeld lediglich vom FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler scharf kritisiert. Er monierte – zu Recht – dass den Mitgliedern des Stiftungsrates alle Bewerbungen zur Kenntnis bringen müsste. Wie könne man sonst seriöserweise darüber entscheiden, wer der beste Kandidat für den jeweiligen Posten sei? Bei der Wahl von Pig habe man ja auch alle Bewerbungen dem Stiftungsrat zugänglich gemacht.

Porträt eines Mannes mit Brille, Bart und Anzug.

Stefan Brocza.

Das Begehren wurde vom Stiftungsrat-Vorsitzenden Heinz Lederer umgehend abgelehnt. Es bestünde keine Notwendigkeit. Man vertraue Pig und seiner Personalauswahl. Ein Blick in die Geschäftsordnung des ORF-Stiftungsrates bestätigt diese eigenwillige Situation: Während bei der Wahl des Generaldirektors über alle Bewerbungen informiert werden muss, ist es bei den Direktionsposten anders. Hier präsentiert der neue Generaldirektor das von ihm ausgewählte Team. Laut Geschäftsordnung ist es Pig sogar überlassen, wie er darüber im Stiftungsrat abstimmen lässt: Jeden Namen einzeln (mit der Gefahr, dass KandidatInnen durchfallen könnten) oder aber im Paket, also über alle in einem.

Vor dieser Abstimmung muss Pig laut Geschäftsordnung aber noch seinen Personalvorschlag nachvollziehbar begründen und die Kriterien angeben, nach denen er dem vorgeschlagenen Kandidaten den Vorzug gegenüber den anderen Bewerbern gegeben hat. Und hier wird es interessant. Denn dies ist wohl nur dann wirklich möglich, wenn er die übrigen, nicht zum Zug gekommenen BewerberInnen namentlich bekannt gibt. Kurz vor der eigentlichen Entscheidung müssen alle Bewerbungen doch noch auf den Tisch. Wie man als verantwortungsvoller Stiftungsrat das in möglichst kurzer Zeit seriös überprüfen kann und will, das bleibt fraglich. Rechtlich macht man sich mit dieser Vorgehensweise jedenfalls angreifbar.

Und nur zur Erinnerung: Es kommt auch bei der Entscheidung über die 13 DirektorInnen das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) zur Anwendung. Allen Beteuerungen zum Trotz, dass diesmal alles transparent, nachvollziehbar und nichtdiskriminierend über die Bühne geht, bleibt ein Grundzweifel, ob tatsächlich immer der oder die Bestqualifizierte zum Zug kommen wird. Gegen die Ernennung von Pig sind noch sechs Beschwerden anhängig. Man darf gespannt sein, wie viele Beschwerden es gegen die 13 Direktionsbesetzungen geben wird. Mal sehen, wer am 1. Jänner tatsächlich seinen Dienst im ORF wird antreten können.

Zum Autor:
Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.

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