Zu viel Aufregung um die Mietpreisbremse

Zu viel Aufregung um die Mietpreisbremse
Auch Ökonomen von Thinktanks sollten unaufgeregt und sachlich argumentieren. Eine Replik von Andreas Ottenschläger.
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Jan Kluge, Ökonom des von mir geschätzten wirtschaftsliberalen Thinktanks Agenda Austria, schreibt in einem Gastkommentar (KURIER, 15. 2.) über die sogenannte Mietpreisbremse. Zugespitzt formuliert, spricht er von einer Naturkatastrophe und einer entgleisten Wohnungspolitik. Andere wiederum feiern die Vorhaben rund um die Frage der Wertsicherungen für Wohnmietverhältnisse als „historisch“. Beide Positionen sind übertrieben.

Tatsache ist, dass in Österreich derzeit eine Rechtsunsicherheit vorliegt, da die Wertsicherungsklauseln in vielen Mietverträgen laut Rechtsprechung unklar sind. Durch eine Gesetzesinitiative sollen diese Klauseln klargestellt und eine gesetzliche Wertsicherung für den gesamten Wohnbereich geschaffen werden. Klare Verhältnisse für Mieter und Vermieter sind das Ziel. Es soll daher ein eigener Index auf Basis des Verbraucherpreisindex verankert werden, der eine inflationsdämpfende Wirkung ab 3 Prozent („Hälfteregelung“) entfaltet. Liegt der Verbraucherpreisindex beispielsweise bei 4 Prozent, entspricht das einer Erhöhung von 3,5 Prozent. Diese Maßnahme soll einen Beitrag zu mehr Sicherheit und Planbarkeit leisten und in Zeiten äußerst hoher Inflation einen automatischen, fair aufgeteilten Dämpfungseffekt erzielen. Diese Lösung könnte auch Vorbild für öffentliche Gebühren sein.

Zu viel Aufregung um die Mietpreisbremse

Andreas Ottenschläger

Die Aufgeregtheit der Debatte bringt tatsächlich eine gewisse Verunsicherung potenzieller Investoren mit sich. Fakt ist, dass es sich nicht um einen „massiven“ Eingriff handelt, da die Mietzinsbildung überhaupt nicht betroffen ist. Weder im geregelten Bereich und schon gar nicht im freien Segment. Planbarkeit und Rechtssicherheit sind Grundvoraussetzungen für einen stabilen Wohnungsmarkt. Dazu wird diese Regelung beitragen, da damit eine dauerhafte Lösung geschaffen wird und wir bei hohen Inflationsraten nicht mehr über das Aussetzen von Mieterhöhungen diskutieren müssen.

Die Kritik an der Aussetzung der Mieten im geregelten Bereich für 2025 kann ich nachvollziehen. Diese ist ein gemeinsames Verhandlungsergebnis, zu dem ich stehe. Übrigens wird die Schweiz oft als Vorbild angeführt. Dort basieren Mieterhöhungen hauptsächlich auf Veränderungen des Referenzzinssatzes. Wenn der Zinssatz steigt, können die Mieten steigen. Wenn er fällt, dann können die Mieten sinken. Neben dieser Anpassung dürfen Vermieter bis zu einem gewissen Prozentsatz die Teuerung geltend machen. Die genaue Berechnung ist komplex. Das wollen wir nicht.

Ein breites Wohnungsangebot ist jedenfalls der wichtigste Faktor für einen stabilen Wohnungsmarkt. Dieses Argument teile ich mit Herrn Kluge. Dazu sind einige Maßnahmen wie die Durchforstung der Normen und Bauordnungen notwendig, damit die gemeinnützigen und gewerblichen Bauträger wieder mehr bauen.

Andreas Ottenschläger ist Immo-Unternehmer und ÖVP-Finanzsprecher im Nationalrat.

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