Strengerer Schutz der Umwelt
Vor dem Hintergrund der globalen Klimakrise ist unbestritten, dass der Umweltschutz von grundlegender Bedeutung ist. Bereits die Evaluierung der bisherigen Umweltschutzrichtlinie durch die EU-Kommission Ende 2021 hat gezeigt, dass das bestehende Regelwerk keinen ausreichenden Schutz bietet: Weltweit steht die Umweltkriminalität laut Interpol und UNO an vierter Stelle der kriminellen Aktivitäten. Sie nimmt jährlich um 5 bis 7 Prozent zu. Vor diesem Hintergrund wird nun der EU-Umweltschutz verschärft, um sicherzustellen, dass strafbare Handlungen gegen die Umwelt frühzeitig erkannt und angemessen geahndet werden können.
Die Richtlinie etabliert EU-weite Mindeststandards für die Definition von Umweltstraftaten und verschärft den Sanktionsrahmen erheblich. Die Anzahl der Straftatbestände wurde von neun auf 20 erhöht, also mehr als verdoppelt. Diese umfassen u.a. (wie bisher) Verunreinigung von Luft, Boden und Wasser, unsachgemäßen Umgang mit Abfällen; aber auch illegale Wasserentnahmen, illegalen Holzhandel sowie Verstöße gegen Chemikalienregelungen. Für die schwerwiegendsten Delikte mit tödlichem Ausgang ist eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vorgesehen.U nternehmen drohen bei erheblichen Straftaten Geldbußen von mindestens 5 % ihres Gesamtumsatzes oder 40 Mio. Euro, bei weniger schweren Taten eine Geldstrafe von mindestens 3 % des Umsatzes oder 24 Mio. Euro. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, z. B. den ursprünglichen Zustand der Umwelt wiederherzustellen, oder den Ausschluss von öffentlicher Finanzierung. Anzumerken ist, dass sowohl die Beteiligung an einer strafbaren Handlung als auch der Versuch strafbar ist.
Die Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2026 Zeit, um die Richtlinie umzusetzen, wobei sie strengere nationale Vorschriften einführen können. Neben der Harmonisierung auf europäischer Ebene erfordert die Umsetzung auch eine engere koordinierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung. Die Einführung EU-weiter Mindeststandards für Sanktionen und Straftatbestände soll eine einheitliche und gerechte Durchsetzung des Umweltrechts in der EU gewährleisten. Dieser Prozess erfordert eine ständige Überprüfung und Anpassung nationaler Rechtsvorschriften.
Abzuwarten bleibt, ob die nunmehr erlassene Richtlinie tatsächlich ihr Ziel erreicht, die Umwelt besser zu schützen und Straftaten gegen die Umwelt entsprechend zu ahnden. Fakt ist: Das neue Regelwerk stellt für Unternehmen eine bedeutende Herausforderung dar. Sie müssen sich in einem dynamischen und komplexen Umfeld des Umwelt(straf-)rechts zurechtfinden. Unternehmen sind gut beraten, Compliance-Vorschriften zu implementieren bzw. bereits bestehende Vorschriften im Hinblick auf die Neuregelungen anzupassen, um Haftungsrisiken zu minimieren und Verstöße zu vermeiden.
Simone Tober ist Rechtsanwältin bei LeitnerLaw
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