Schweigen kann Recht brechen

Schweigen kann Recht brechen
Betrachtungen zu zehn Jahren Kinderrechte in der Verfassung

Heute vor 10 Jahren ist das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ in Kraft getreten. Gibt es einen Festakt? Werden Reden gehalten? Ist es der Startschuss für die „Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte“ wie im Regierungsprogramm angekündigt? Nein. Dieser Teil der österreichischen Verfassung wird nicht beachtet.

Nicht von der Regierung, nicht vom Parlament, und genau deswegen auch nicht in der Rechtsprechung. Es gibt kaum Judikatur zum Thema Kinderrechte.

Kinderrechte in der Verfassung? Was soll das denn schon sein, juristisch gefragt? In Österreich haben wir mit Karoline Edtstadler eine eigene Bundesministerin für Verfassung. Eine kinderrechtliche Spurensuche beim Festakt – ja, hier gab es einen Festakt! – „100 Jahre Bundesverfassungsgesetz“ am 1. 10. 2020 ergab folgenden Treffer: „Die österreichische Bundesverfassung hat unserer Republik als Wegekarte durch das Jahrhundert gedient“, betonte die Verfassungsministerin. Die österreichische Bundesverfassung sei zudem immer weiterentwickelt worden und vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels gewachsen. Dies betreffe etwa die Rolle der Frau, die Vorstellung von Familie oder die Kodifikation der Kinderrechte im Jahr 2011. Hier wurden die Kinderrechte in der Verfassung erwähnt.

Regeln einhalten?

Nicht mehr jedoch in Interviews von Karoline Edtstadler nach den öffentlich bekannt gewordenen Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen: „Ich sage Ihnen als Verfassungsministerin, als Juristin, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass es hier Regeln gibt, die es einzuhalten gilt.“

Frau Verfassungsministerin, da kann ich Ihnen, übrigens auch als Juristin, nur zustimmen. Wir leben in einem Rechtsstaat und die Regeln sind einzuhalten! Nur sind auch die Kinderrechte Teil dieser „Regeln, die einzuhalten sind“.

Noch dazu Verfassungsrecht, also quasi „ganz oben“ im Stufenbau der Rechtsordnung. „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind sowie auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ So lautet Artikel 1 des BVG Kinderrechte.

Diese Verfassungsbestimmung wurde bei den Abschiebungen von Minderjährigen verschwiegen. Verschwiegen von der Verfassungsministerin, vom Innenminister, vom Natio- nalratspräsidenten, übrigens auch von vielen Medien. Von den staatlichen Behörden, die über Kinder an Gerichten entscheiden, sowieso. Schweigen kann auch Rechtsbruch sein.

Wir dürfen nicht zuschauen, dass hier Recht gebrochen wird.

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez koordiniert das Netzwerk Kinderrechte Österreich

Kommentare