Rechtsstaat, nicht Linksstaat

Rechtsstaat, nicht Linksstaat
Vorverurteilungen und ruinöse Verfahren sind abzulehnen

Die Sorgen um den Rechtsstaat nehmen stark zu. Das hat mehrere Gründe: In der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Strafprozessordnung – überall gilt das verfassungsrechtlich abgesicherte Grundrecht der Unschuldsvermutung („jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig“), ebenso das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Daten und ein verfassungsrechtlich abgesichertes Briefgeheimnis.

Alle diese Grundrechte haben aber in der Realität oft keine Chance. Es kommt ständig zu medialen Vorverurteilungen, die oft monate- bzw. jahrelang in den Medien zu finden sind.

Der Betroffene ist finanziell erledigt, gesellschaftlich geächtet und in seiner beruflichen Existenz oft ruiniert.

Die Verfassungsministerin hat dafür sehr treffend den Ausdruck „zivile Todesstrafe“ geprägt. Ursache dieser Entwicklung ist, dass aus der Justiz – auf welchem Wege immer – ungeprüft Anzeigen, Beschuldigungen oder Ermittlungsstände illegal an die Öffentlichkeit gelangen, auch solche die mit dem Strafakt nichts zu tun haben und dort nach der Judikatur des OGH auch nichts verloren haben.

Vernehmungen der WKSta, wo keine Wahrheitspflicht besteht (!) werden öffentlich bekannt und die so Beschuldigten an den öffentlichen Pranger gestellt. Der Zusatz „es gilt die Unschuldsvermutung“ hat dann einen stark ironischen Unterton.

Die Medien nehmen diesen Rohstoff für ihre Berichterstattung natürlich gerne an und gewisse Journalisten spielen dann, auch im öffentlich-rechtlichen ORF, öffentlichen Ankläger.

Vorverurteilungen sind natürlich auch eine Quelle für Negative Campaigning. Ein besonderes Problem ist auch die manchmal unverhältnismäßig lange Dauer von Verfahren. Wenn Beschuldigte, wie jüngst bekannt wurde, wochenlang öffentlich am Pranger stehen, aber noch gar nicht verhört wurden oder Verfahren mehr als zehn Jahre dauern und ein Beschuldigter dem Privatkonkurs nur durch eine reiche Ehefrau entgeht, so ist das inakzeptabel.

Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat Existenzen vernichtet. Auch bei Freispruch am Ende des Verfahrens oder bei Verfahrenseinstellung gibt es keinen Kostenersatz und der Betroffene bleibt auf hohen, oft sechsstelligen Kosten sitzen.

Es ist sehr zu hoffen, dass die Justizministerin und die Verfassungsministerin im Zuge ihrer Verhandlungen über eine Justizreform den Trend vom Rechtsstaat zum Linksstaat, wo nicht Richter entscheiden, sondern rot-grün-affine Journalisten Urteile sprechen, in den Griff bekommen und das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen können.

Dieses Vertrauen ist auch ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort.

Günter Stummvoll ist Sprecher der Initiative Standort

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