Verschwendung wertvoller Ressourcen minimieren

GHANA-CLIMATE-TEXTILE-FASHION
Die neue Ökodesign-Verordnung der EU ist ein Schritt in Richtung nachhaltige Produktgestaltung, bedeutet aber Chancen und Risken. Ein Gastkommentar von Michael Froner.

Die Europäische Union hat mit der neuen Ökodesign-Verordnung (EU 2024/1781) ein ehrgeiziges Regelwerk zur Förderung nachhaltiger Produkte verabschiedet. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Lebenszyklus von Produkten ressourcenschonender und umweltfreundlicher zu gestalten.

Unternehmen stehen damit vor neuen Herausforderungen, die weitreichende Anpassungen in der Produktions- und Lieferkette erforderlich machen.

Verschwendung wertvoller Ressourcen minimieren

Michael Froner

Anwendungsbereich

Die Ökodesign-Verordnung ersetzt die bisher in Kraft gewesene Ökodesign-Richtlinie, die sich auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie Haushaltsgeräte beschränkte. Die neue Verordnung dehnt den Anwendungsbereich erheblich aus. Nun werden auch Textilien, Möbel, Schuhe und Materialien wie Stahl und Aluminium erfasst. Nur wenige Produktgruppen, darunter Lebens- und Arzneimittel, bleiben ausgenommen.

Die Ökodesign-Verordnung überträgt der Europäischen Kommission die Aufgabe, durch delegierte Rechtsakte spezifische Anforderungen für verschiedene Produktgruppen festzulegen. Diese betreffen unter anderem die Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit der Produkte sowie den Einsatz von recycelten Materialien.

Mehr Transparenz

Eine zentrale Neuerung der Verordnung ist der digitale Produktpass, der Informationen über die Umwelt- und Nachhaltigkeitseigenschaften eines Produkts enthalten soll. Der Pass wird als wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz gesehen. Gleichzeitig befürchten Hersteller, dass wichtige Daten über die Zusammensetzung von Produkten von Wettbewerbern missbraucht werden könnten.

Vernichtungsverbot

Künftig dürfen Unternehmer unverkaufte Produkte nicht vernichten, sondern müssen sie wiederverwenden oder recyceln. Damit soll die und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Das Verbot gilt ab Juli 2026 für große Unternehmen und ab 2030 für mittelgroße Betriebe aus der Textil- und Schuhindustrie. Unverkaufte Kleidung darf somit in Hinkunft nicht mehr vernichtet werden. Auch für nicht verkaufte Elektrogeräte soll dies bald gelten. Weitere Produktgruppen könnten in Zukunft ebenfalls erfasst sein.

Was bedeutet das für Unternehmer? Unternehmen stehen vor großen Veränderungen, die technische und organisatorische Anpassungen erfordern. Die Implementierung des digitalen Produktpasses und die Einhaltung der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen könnten anfangs einen erheblichen Aufwand bedeuten.

Wettbewerbsvorteile

Die Ökodesign-Verordnung bietet aber auch Chancen: Wer früh auf nachhaltige Produktionsweisen und Transparenz setzt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und das Vertrauen der Verbraucher stärken. Es empfiehlt sich daher, die kommenden Rechtsakte genau zu beobachten und die eigenen Prozesse zeitnah anzupassen, um langfristig von der Transformation zur Kreislaufwirtschaft zu profitieren.
 

Michael Froner ist Rechtsanwalt bei Fellner Wratzfeld & Partner

Kommentare