Grundrecht auf ... was?

Grundrecht auf ... was?
Leerstandsabgaben sind ein Eingriff ins Eigentum

Herr Stadtrat Hanke und Frau Stadträtin Gaál möchten in Wien eine Leerstandsabgabe für unvermietete Wohnungen einführen, wissen aber nicht, wie viele es davon in Wien gibt und wie hoch die Abgabe sein soll, und sagen nicht, ob die Abgabe ausschließlich für den privaten Bereich oder auch für den öffentlichen Bereich (z. B. „Wiener Wohnen“?) geplant ist und ab welcher Dauer der „Unvermietetheit“ die Abgabe zu entrichten ist.

Daraus resultiert jedenfalls, dass Frau Gaál und Herr Hanke gar nichts zu den Kriterien für eine solche Abgabe sagen können (oder wollen) und auch nicht, was die Abgabe in Summe bringen würde!

Wie ich – nicht wirklich überrascht – lese, „freut die Wiener Grünen die neue Bereitschaft der Wiener Stadtregierung“! Für die für Wien zuständige Neos-Abgeordnete zum Wiener Landtag und Gemeinderat, Selma Arapovic, steht „eine Leerstandsabgabe für uns Neos nicht zur Diskussion“.

Und die Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) meint, „die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren. Das wurde im Regierungsprogramm verankert“. Na, wenn es im Regierungsprogramm steht …

Unzulässig

Ohne auf die Sinnlosig- bzw. Sinnhaftigkeit eines solchen Vorhabens einzugehen, was angesichts der nicht vorliegenden Daten seriös auch nicht möglich ist, halte ich das für einen unzulässigen Eingriff ins Privateigentum.

Aber mit Eingriffen ins Privateigentum haben die SPÖ und die Grünen ja kein Problem, siehe den in 2020 verordneten Flächenwidmungsplan (willkürliche Herabsetzung der Bauklassen) und die Verhängung von sogenannten Schutzzonen im 22. Bezirk in Wien.

Meines Erachtens hat jeder wirtschaftlich denkende Wohnungseigentümer Interesse, seine Wohnung/en nicht jahrelang leer stehen zu lassen, sondern diese möglichst rasch zu vermieten, nicht zuletzt, weil die Betriebskosten ja weiterlaufen.

Aber wirtschaftliches Denken ist der SPÖ und den Grünen ja eher fremd. Und wenn die SPÖ damit argumentiert, dass Wohnen ein Grundrecht sei, soll sie einmal sagen, wo das steht!

Richtig ist, dass Wohnen ein Grundbedürfnis ist, aber kein Grundrecht. Und wenn das Büro von Frau Gaál in der oben angeführten eMail schreibt, dass „Wohnen in Wien seit einem ganzen Jahrhundert schon als Grundrecht angesehen (sic!) wird“ und sich „daran auch nichts ändern wird“, ist das keine rechtliche Basis, sondern – wie geschrieben – „Ansehung“, was immer das ist!

Und wenn wir schon von Grundrechten sprechen: was ist mit dem Recht auf Eigentum? Darüber ist nachzulesen in Art 5 StGG und Art 1 1. EMRK.

Richard Sterl ist Eigentümer von dem Richtwertsystem unterliegenden Mehrparteienhäusern und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberater.

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