Die Pensionistinnen und Pensionisten nicht im Regen stehen lassen

THEMENBILD: PENSION / PENSIONISTEN / PENSIONSPAKET / PENSIONSKONTO / PENSIONSREFORM
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die freiwillig ihren Pensionsantritt aufschieben, dürfen keine Verluste erleiden. Ein Gastkommentar von Ingrid Reischl.

Die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Lebenshaltungskosten in Österreich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht. Betroffen sind alle Bevölkerungsgruppen, aber besonders jene, die wenig Einkommen haben – so wie viele Pensionistinnen und Pensionisten bzw. jene, die im Jahr 2025 in Pension gehen – für die drohen aktuell herbe Einbußen, was die Höhe ihrer Pension betrifft.

Schon jene, die 2024 in Pension gegangen sind, hätten mit Einbußen rechnen müssen. Warum? Das österreichische Pensionskonto ist grundsätzlich wertgesichert. Aufgrund der verzögerten Aufwertung des Pensionskontos wurden jedoch die guten Lohn- und Gehaltsabschlüsse der Jahre 2023 und 2024 nicht berücksichtigt. Dies hätte dazu geführt, dass Pensionsverluste für die Betroffenen unausweichlich geworden wären.

++ ARCHIVBILD ++ REGIERUNG BESETZT OENB-GENERALRAT: VIZE REISCHL

Ingrid Reischl

Ein Beispiel: Wer 2024 in Pension geht, dessen bis dahin angesammelte Gutschrift am Pensionskonto wäre trotz enormer Teuerung nur um 3,5 Prozent aufgewertet worden. Das hätte eine Differenz zu den Pensionserhöhungen von 6,2 Prozent ergeben. Die Schutzklausel, die auf Druck des ÖGB und der AK im vergangenen Herbst beschlossen wurde, hat verhindert, dass Pensionistinnen und Pensionisten um Tausende Euro gebracht wurden.

Für jene, die 2025 ihre Pension antreten, fehlt jedoch diese Schutzklausel. Die Konsequenz daraus und dem Wiederinkrafttreten der aliquoten ersten Pensionsanpassung für Pensionsantritte 2025: Ein Pensionsverlust von 20.000 Euro für rund 100.000 Menschen. Doch es geht nicht nur um Geld, sondern auch um Rechtssicherheit für alle Menschen, die 2025 in Pension gehen.

Die Bundesregierung lässt Tausende Männer und Frauen im Unklaren darüber, ob ein Aufschub des Pensionsantritts bis ins Jahr 2025 zu massiven Pensionsverlusten führen wird oder nicht – ganz abgesehen davon, dass dadurch ein Anreiz entsteht, noch 2024 in Pension zu gehen, wenn dies möglich ist – anstatt den Antritt auf 2025 zu verschieben.

Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs ist eine Schutzklausel dringend notwendig. Man sollte froh sein, dass Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig ihren Pensionsantritt aufschieben – zu den Verliererinnen und Verlierern dürfen sie dadurch jedenfalls nicht werden.

Die Einführung einer Schutzklausel und die Abschaffung der aliquoten ersten Pensionsanpassung auch für Pensionsantritte 2025 ist daher nicht nur eine technische Anpassung, sondern ein Akt der sozialen Gerechtigkeit. Es geht darum, denjenigen, die jahrzehntelang gearbeitet und zur Entwicklung unseres Landes beigetragen haben, eine angemessene und gerechte Pension zu gewährleisten. Die Politik darf hier nicht tatenlos zusehen, sondern muss handeln – zum Wohle aller zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten.

Sozialminister Johannes Rauch hat angekündigt, dass er sich im August darum kümmern wird. Er muss sich aber umgehend darum kümmern, da es für viele angehende Pensionistinnen und Pensionisten nicht nur die volle Abgeltung der Inflation, sondern auch Rechtssicherheit braucht.

Ingrid Reischl ist Bundesgeschäftsführerin des ÖGB

Kommentare