Akademischer Verfolgungswahn

Akademischer  Verfolgungswahn
Warum an Plagiatsvorwürfen gegen Alma Zadić einmal mehr nichts dran ist

Plagiatsjäger suchen in Arbeiten von Prominenten und Politikern nach möglichen vorwerfbaren Minderkennzeichnungen, Ideenklau und Abschreibübungen, die an Stelle von ehrlichem, selbstständigem Ringen um die einzige wissenschaftlich unterlegte Wahrheit eingesetzt werden. Jetzt wird auf die österreichische Justizministerin angelegt und mit Methoden gearbeitet, die auch nicht lauter sind. Anonyme Gutachten werden medial verbreitet und „Experten“, die meist nur Expertise aber nie Logik abliefern, fordern die Ministerin zum Rücktritt auf.

So einfach ist die Sache nicht. Mit der Erfahrung von Veröffentlichungen von mehr als 2.000 Seiten in unterschiedlichen Kommentaren zum Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten im In- und Ausland weiß man um die Schwierigkeiten. Eine Dissertation habe ich wegen akuter Plagiatsgefahr besser bleiben lassen. Aber als Betreuer vieler Masterarbeiten auf FH’s aber auch auf der juristischen Fakultät durfte ich die Wahrung der akademischen Standards hochhalten.

Ja, die Plagiatsprüfprogramme sind eine Hürde, vor allem, weil Textabgleichungen für die Rechtsfächer nie unterscheiden, ob Texte aus Gesetzen, Verordnungen, oder Gerichtsentscheidungen, die Forschungsgegenstand sind, und in anderen Auseinandersetzungen im Schrifttum vorkommen und daher Grundlage für wiederholte Wendungen sind, wirklich Plagiatsrelevanz haben.

Geht man dem nach, stellt sich meist falscher Alarm heraus. Das scheint auch bei Frau Doktor Zadić so zu sein, die die Rechtsprechung des UNO Adhoc Gerichtshofs in Strafsachen für Jugoslawien und ihre Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit in Bosnien, Serbien und Kroatien untersuchte. Es gab rund 120 Urteile, die mehr oder weniger Bedeutung für die Entwicklung der Rechtsordnung der genannten Staaten hatten, also jede Menge Textüberschneidungen im Schrifttum, die das Prüfprogramm erkennt, aber nicht so intelligent ist, Wertungen daraus ableiten zu können.

Ein wirkliches Problem der Ministerin ist ihre Untätigkeit bei der Wahrung der Grundrechte, insbesondere jenes auf ein faires Verfahren. Dazu gehört einfach die Unschuldsvermutung, die in den Untersuchungsausschüssen, samt den Persönlichkeitsrechten der Geladenen ignoriert werden. Die Republik und ihre Institutionen, wie das Parlament, sind die ersten Verpflichteten aus der Menschrechtskonvention. Sie muss sagen, ob man den Zustand, der Völkerrecht verletzt, beibehalten will. Neuerdings scheint sich aber auch ein anderer Grundsatz aus dem europäischen Rechtssystem ableiten zu lassen. Nämlich der Umstand, dass bei dauerhafter Verletzung der Rechtsstaatlichkeit einem Mitgliedstaat die Zahlungen aus den europäischen Fonds versagt werden können. Wendet man diesen Grundsatz auf die Mitgliedstaaten unmittelbar an, hieße das, dass wenn österreichische Institutionen planerisch die Verletzung eines Grundrechts in Kauf nehmen, die Bürger die Steuerleistung versagen dürfen.

Gottfried Schellmann ist Steuerberater und Experte für internationale Unternehmensbesteuerung.

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