Faule Politiker sollten keine Strafen zahlen

Es gibt wirksame Sanktionen für unambitionierte Abgeordnete. Geldbußen gehören sicher nicht dazu.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Die Forderung zweier ÖVP-Mandatare, „schwänzende“ Parlamentarier mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro zu belegen, ist ein durchsichtiges Manöver und realpolitisch daneben.

Durchsichtig deshalb, weil Johanna Jachs und Klaus Lindinger mit ihrem Vorstoß eine Anwesenheitsstatistik bemühen, in der vor allem zwei SPÖ-Spitzenfunktionäre auffallend schlecht abschneiden, nämlich Wolfgang Katzian und Christian Kern. Ein Zufall? Wer’s glaubt.

Realpolitisch daneben ist die Forderung, weil sie glattweg überflüssig ist.

Selbstverständlich sollen Parlamentarier nach Möglichkeit an allen Abstimmungen teilnehmen.

Und selbstverständlich ist ihre Anwesenheit im Plenum eine Frage des Respekts – gegenüber dem Haus, den Wählern, der Demokratie an sich.

Aber in dem seltenen Fall, dass ein Volksvertreter auf seinen Job „pfeifen“ sollte, gibt es schon jetzt „Sanktionsmechanismen“: Da sind Partei und Fraktion, die einen Blick darauf haben, ob sich jemand bewährt – sie können mit dafür sorgen, dass Ungeeignete beim nächsten Mal eben nicht mehr auf der Wahlliste landen.

Da gibt es die Bürger, die sich im Wahlkreis ein Bild darüber machen, ob ein Mandatar bei Veranstaltungen, Sprechstunden, etc., präsent ist, Engagement zeigt.

Vor allem aber gibt es die politische Konkurrenz.

Nationalratssitzungen sind öffentlich, sie werden im Fernsehen und Internet übertragen. Wenn also einzelne Abgeordnete andauernd fehlen, läge es an Pflichtbeflissenen wie Jachs und Lindinger, in ihren Redebeiträgen auf genau das hinzuweisen. Der Grimm der Wähler schmerzt die „Schwänzer“ weit mehr als plumpe Geldstrafen.

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