Fall Seisenbacher: Warum nicht von vornherein U-Haft?
Sich als Angeklagter vor dem Prozess zu drücken, ist keine gute Idee
Sich als Angeklagter vor dem Prozess zu drücken, ist keine gute Idee. Nicht einmal, wenn man eine Ausrede dafür gefunden zu haben glaubt. Ex-Lobbyist Peter Hochegger wurde als Prozess-Schwänzer sogar bei bekanntem Aufenthaltsort aus der Reha-Klinik abgeführt, die er auf ärztlichen Rat aufgesucht hatte.
Judoka Peter Seisenbacher übermittelte für sein Fernbleiben nicht einmal eine Entschuldigung. Der Haftbefehl ist ihm damit fast gewiss. Bleibt die Frage: Wäre für einen in Vorderasien tätigen und wohnenden Angeklagten bei bis zu zehn Jahren Haft Strafdrohung die U-Haft nicht von vornherein angebracht gewesen? Wegen Fluchtgefahr, wichtiger aber noch: Zum Schutz möglicher neuer Opfer eines (einstigen) Sport-Idols, das für die mutmaßlich missbrauchten schutzbefohlenen Unmündigen eine Art Vaterfigur gewesen sein soll.
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