Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein musste sich am Mittwochabend in der ZiB 2 von Armin Wolf eine einfache Frage gefallen lassen: „Sind Sie nicht mit allem, was Sie machen, zu spät dran?“ Der Minister konterte zwar mittlerweile politisch geschickter als noch vor einigen Wochen, aber inhaltlich hatte Wolf natürlich recht. Die 3-G-Regel für Betriebe kommt schon zur Bekämpfung der Pandemie sehr spät, jetzt muss es dafür aber umso schneller gehen, sodass sich niemand mehr auskennt. Denn sie tritt bereits am Montag in einer Woche in Kraft, obwohl sie erst am Mittwoch verkündet wurde. Zwölf Tage haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer also nur Zeit, sich darauf vorzubereiten. Wer sich entschließen sollte, ob des bevorstehenden Teststresses doch impfen zu gehen, erreicht bis Anfang November kein „G“ mehr, darauf muss man nämlich bis zum Zweitstich warten, der erst drei Wochen nach dem ersten erfolgt. Am Land wurden Teststraßen weitgehend abgebaut, einen PCR-Test bekommt man außerhalb Wiens nur schwer. Wer auf Antigen-Tests setzt, müsste theoretisch jeden Tag (!) zum Test. Und es stellt sich die Frage: Gibt es für eine knappe Million ungeimpfter Arbeitnehmer genügend Testangebote?
Auch Arbeitgeber brüten seit gestern über der Frage, wie man 3-G kontrollieren soll, denn immerhin drohen saftige Verwaltungsstrafen, wenn nicht geprüft wird. Das Problem: Es gibt bis dato keinen Verordnungsentwurf, wie die neue Regel anzuwenden ist. Bisher durften Dienstgeber ja den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht mal offiziell erfragen.
So weit die Probleme, die aufgrund der neuen Regel entstehen, den Rest regelt ohnehin der Markt: Denn vor allem in der Gastronomie, aber auch bei Ärzten, Pflegern, Lehrern und in fast allen Branchen herrscht akuter Personalmangel. So einfach zu jemandem zu sagen, dass er nicht mehr kommen soll oder darf – oder gar gekündigt wird –, spielt es ohnehin nicht. Der Betrieb könnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Ob sich das alles für Unternehmer, Arbeitnehmer, Tester und die Intensivstationen irgendwie ausgeht, darf jedenfalls stark bezweifelt werden.
Kommentare