Der Weisungsrat und die weise Richterin
Kann man sie also bitte wenigstens jetzt in Ruhe lassen?
Lassen wir einmal den äußeren Anschein (und den gesunden Menschenverstand) beiseite. Der würde ja sagen: Zwölf Polizeibeamte, die zu Silvester mit einer angeheiterten, vielleicht ein bissl aggressiven Frau nicht anders fertig werden als mit brutaler Gewalt (Steißbeinbruch!) – da dürfte es Mängel bei der Ausbildung geben.
Aber immerhin wird sogar einem Justizexperten wie Sektionschef Pilnacek angesichts einer solchen – vom Verwaltungsgericht wenigstens im Beginn als unverhältnismäßig eingestuften – Amtshandlung "angst und bang". Und ein Gerichtspsychiater stellt fest, die Frau habe Todesangst verspürt und mit Abwehr reagiert.
Kann man sie also bitte wenigstens jetzt in Ruhe lassen? Das hatte Pilnacek vor und wollte (nach Vorschlag des Oberstaatsanwalts) das Verfahren gegen die Frau einstellen. Der vom Justizminister installierte Weisungsrat aber bestand darauf, ihr den Prozess zu machen. Zum Glück wurde er von einer weisen – und weisungsfreien – Richterin geleitet.
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