Spießrutenlauf

Eine Verbrechensopferpension für ehemalige Heimkinder ist möglich, aber der Weg dorthin ist weit...

Die Opferpension für ein ehemaliges Heimkind aus Tirol hat die Wogen hochgehen lassen. Wie der KURIER berichtete, hat ein deutscher Anwalt beim österreichischen Bundessozialamt die Auszahlung der staatlichen Pension für seine Mandantin erwirkt. Die schweren psychischen und physischen Schäden der Frau seien unter anderem auf die Zwangsarbeit und die brutalen Erziehungsmethoden eines Tiroler Kinderheimes zurückzuführen, begründete das Bundessozialamt in seinem Bescheid.

Steiniger Weg

Das Urteil ist bahnbrechend, aber dennoch mit Vorsicht zu genießen. Die Pension nach dem Verbrechensopfergesetz ist nicht mit den freiwilligen Zahlungen vergleichbar, die die Klasnic-Kommission für Opfer kirchlicher Heime oder der Weisse Ring für die Betroffenen aus Wiener Heimen bereitstellen. Für die Opferpension ist zwar keine hundertprozentige Beweisführung nötig, aber eine hohe Wahrscheinlichkeit muss gegeben sein. Das Opfer muss glaubwürdig nachweisen können, dass Schäden (etwa Berufsunfähigkeit) auf ein Verbrechen zurückzuführen sind. Für ehemalige Heimkinder bedeutet das, nachweisen zu müssen, dass Schläge, Kinderarbeit, oder sexueller Missbrauch in Heimen ursächlich mit heutigen Defiziten zusammenhängen und nicht etwa ein Autounfall oder andere Ursachen dafür in Frage kommen. Ärztliche und psychologische Gutachten sind dafür notwendig. Auch das Bundessozialamt prüft auf Herz und Nieren. Die Verbrechensopferpension ist für einige ehemalige Heimkinder sicher erreichbar. Der Weg dahin ist jedoch steinig und mitunter langwierig.

Kommentare