Es braucht ein Aus für Kampfhunde

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Es braucht ein bundesweites Gesetz, das das Halten von sogenannten Kampfhunden bis auf wenige Ausnahmen verbietet.
Elias Natmessnig

Elias Natmessnig

Eine sechzigjährige Joggerin hat den Umstand, dass sie an einem American Staffordshire Terrier vorbeigelaufen ist, mit dem Leben bezahlt. Offensichtlich hat der Hund keinen Beißkorb getragen. Verpflichtet war die Besitzerin dazu jedenfalls nicht, da es in Oberösterreich keine rechtliche Regelung für die Haltung von sogenannten Kampfhunden, sondern nur eine Leinen- oder Beißkorbpflicht im Ortsgebiet gibt.

Jedes Bundesland regelt das für sich, ein Bundesgesetz, das die Haltung von gefährlichen Hunden bis auf wenige Ausnahmen (etwa die Exekutive) verbietet, gibt es unverständlicherweise nicht.

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