Keine FFP2-Maskenpflicht über den Sommer
Maskenpflicht besteht weiterhin nur noch in Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und Arztpraxen.
Derzeit muss man in Öffentlichen Verkehrsmitteln, Lebensmittel-Geschäften oder Apotheken eine FFP2-Maske tragen. Damit ist ab 1. Juni Schluss. Denn die FFP2-Maskenpflicht wird für 3 Monate ausgesetzt. Das haben Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Dienstag bekanntgegeben.
Maskenpflicht besteht weiterhin nur noch in Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und Arztpraxen. In Apotheken gilt die Maskenpflicht nur, wenn auch Coronatests angeboten werden. Die Impfpflicht bleibt weiter ausgesetzt. Wie es im Herbst mit Maskenpflicht und Impfpflicht weitergeht, ist noch nicht klar.
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