Wie es mit der Katzenklappe klappt
Eine Katzenklappe kann sinnvoll sein – vor allem, wenn nur das gechippte Haustier die Tür öffnen kann. Nicht immer funktioniert der Betrieb nach Vorstellung des Halters. KURIER-Tiercoach Katharina Reitl beantwortet Leserfragen:
Meine einjährige Katze mag die Katzenklappe nicht. Wenn diese vollständig hochgeklappt und fixiert ist, geht sie ein und aus, ansonsten benützt sie die Klappe nur zeitweise und dann nur zum Hineingehen. Was könnte helfen?
Lassen Sie die Klappe über zirka eine Woche halb offen, am besten Sie fixieren/überkleben den Schließmechanismus, sodass die Klappe einen Spalt offen steht. Weiters können Sie die Motivation steigern und Ihre Katze nur füttern, wenn sie von draußen wieder hereingekommen ist: Setzen Sie die Katze am Beginn des Trainings einfach vor jeder Mahlzeit vor die Tür und locken Sie die Katze mit dem Futter in der Schüssel durch die Klappe. Nach zwei bis vier Wochen können Sie das Futter durch Leckerli ersetzen. Die Verhaltensänderung wird viel Zeit und Geduld brauchen.
In einen Haushalt am Land, in dem drei sterilisierte Katzen wohnen und über die Katzenklappe ein und aus können, hat sich nun leider auch der nicht kastrierte Kater des Nachbarn eingenistet. Oftmaliges heftiges Verscheuchen brachte bisher keinerlei Erfolg. Während die Hauskatzen ihr Geschäft im Freien verrichten, tut dies der Kater im Haus, dazu kommt noch Markieren und diverse Unarten wie Schlafen auf dem Tisch. Die Besitzer sagen, dass sie keinen Einfluss auf ihren Kater haben und ihn nicht einsperren wollen. Was können wir versuchen?
Sie haben wirklich ein großes Problem. Die beste Variante ist die codierte Katzenklappe, auch wenn die Anschaffung und das Chippen der Tiere Kosten verursacht. Ein Eindringen des Katers kostet ja auch gewaltig Nerven, das Putzen Zeit und, da gerade unkastrierte Kater gerne raufen, unter Umständen auch nötige tierärztliche Behandlungen Ihrer Katzen.
Eine weitere Variante ist sehr wohl die, Ihre Nachbarn in die Pflicht zu nehmen. Laut Tierschutzgesetz ist es nicht zulässig, unkastrierten Katzen Freigang zu gewähren. Eventuell informieren Sie Ihre Nachbarn diplomatisch darüber, falls Ihnen dies entgangen sein sollte, bevor Sie den Amtstierarzt einbringen. Jeder Tierhalter ist nämlich auch dazu verpflichtet, sich um sein Tier zu kümmern.
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