Weniger Gehalt als Kollegen: Reporterin verklagt ZDF

Symbolbild
Die ZDF-Reporterin Birte Meier ist vor Gericht gezogen, weil sie festgestellt hatte, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen.

Zum ersten Mal in seiner Geschichte wird das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) wegen Diskriminierung und ungleicher Bezahlung von Mann und Frau verklagt. Das berichtet die Berliner Zeitung.

Die Reporterin Birte Meier, die beim ZDF-Magazin "Frontal 21" investigativ recherchiert, ist vor Gericht gezogen, weil sie im Gespräch mit einem männlichen, mittlerweile pensionierten Kollegen, herausgefunden hat, dass dieser netto mehr verdient als sie brutto. Das wollte Meier so nicht hinnehmen. Sie habe über mehrere Jahre versucht, die Angelegenheit gütlich zu regeln, nachdem das erfolglos blieb, wird der Fall jetzt vorm Berliner Amtsgericht verhandelt.

Job-to-Job-Vergleich nach Europarecht

Meiers Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge argumentiert dabei nicht nur mit dem deutschen Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch dem Europarecht. Wie er dem Arbeitsrichter Michael Ernst darlegte, sei die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes auf diesem Gebiet sehr viel weiter als die der deutschen Gerichte. Laut europäischer Rechtssprechung muss nämlich in puncto Gleichbehandlung von Mann und Frau in Entgeltsfragen ein Job-to-Job-Vergleich angestellt werden. Das heißt, bei gleichwertiger Tätigkeit darf die Frau nicht geringer entlohnt werden.

Vergleich angestrebt

Beim Prozess am Mittwochvormittag haben laut dem Bericht der Berliner Zeitung Äußerungen des Arbeitsrichters für einen Tumult gesorgt. Als mögliche Gründe dafür, dass Frauen weniger verdienen als Männer, führte er unter anderem an, dass Männer vielleicht härter verhandeln würden als Frauen. Auch Schwangerschaften könnten ein Grund für ein geringeres Einkommen sein. Dabei ist Birte Meier laut Berliner Zeitung kinderlos. Der Anwalt des ZDF strebe einen Vergleich an, der beinhaltet, dass die Reporterin ihren Job bei "Frontal 21" aufgibt. Sollte dieser nicht zustande kommen, werde das Gericht am 1. Februar über die Klage urteilen.

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