Vorratsdatenspeicherung: Ab Sonntag bleiben alle Daten gespeichert

Vorratsdatenspeicherung: Ab Sonntag bleiben alle Daten gespeichert
Ab 1. April werden Verbindungsdaten von Telefon, Internet und eMail 6 Monate gespeichert.

Wer ab Sonntag mit dem Festnetz- oder Mobiltelefon oder über Internet-Telefoniedienste telefoniert, SMS oder eMails versendet oder im Internet surft, muss damit rechnen, dass österreichische Ermittlungsbehörden sechs Monate lang auf diese Verbindungsdaten zugreifen können. Denn ab 1. April müssen heimische Internet- und Telefonieanbieter sämtliche Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und eMail für ein halbes Jahr lang speichern. Polizei und Justiz können dann anhand der verdachtslos gespeicherten Daten feststellen, wer wann mit wem wo telefoniert hat, wer sich wann mit dem Internet verbunden hat und wer wann wem eine eMail oder eine SMS geschickt hat. Kommunikationsinhalte dürfen nicht gespeichert werden.

Datenschützer und Bürgerrechtler sprechen von einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff und vom Ende der Unschuldsvermutung. Polizei und Justiz bezeichnen die  gespeicherten Daten als „essenziell" für ihre Ermittlungen. Vorgeschrieben wird die verdachtsunabhängige Datenspeicherung durch eine 2006 unter dem Eindruck der Terroranschläge von London und Madrid verabschiedete EU-Richtlinie. In Österreich wurde die Umsetzung der Richtlinie erst beschlossen, nachdem bereits Strafzahlungen der EU drohten.

Viele Ausnahmen

Grundsätzlich gilt, dass auf die Daten „zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung" von Straftaten, die „mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe" bedroht sind, zugegriffen werden darf. Darunter fallen neben Mord und Totschlag auch vergleichsweise geringe Vergehen wie Bigamie. Voraussetzung für den Zugriff auf die Daten ist eine gerichtlich bewilligte Anordnung der Staatsanwaltschaft. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Für den Zugriff der Ermittler auf IP-Adressen (jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt) und eMail-Daten gibt es etwa keine Strafschwelle. Auch eine richterliche Bewilligung ist nicht vorgesehen. Bei der im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelten Gefahrenabwehr muss für den Zugriff auf Standortdaten im Mobilfunk und IP-Adressen ebenfalls kein Richter eingeschaltet werden. Der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium muss über die Anfragen jedoch informiert werden.

Aufwand für Internetanbieter

Ein Großteil der Daten wurde von den Betreibern, die sie etwa für Verrechnungszwecke brauchten, auch schon bisher gespeichert.  Allerdings mussten sie gelöscht werden, wenn sie für den Betrieb nicht mehr benötigt wurden. Nun müssen sie getrennt als Vorratsdaten gespeichert werden. Telefoniedaten werden in der Regel nach drei Monaten zu Vorratsdaten. Bei Internet-Verbindungsdaten ist dies je nach Betreiber unterschiedlich. eMail-Daten wurden bisher überhaupt nicht gespeichert, da sie für die Geschäftsmodelle der Betreiber irrelevant sind.

Die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur für die Vorratsdatenspeicherung werden auf 15 bis 20 Millionen geschätzt. Internet-Anbieter müssen ihre Systeme anpassen und da die Daten bei ihnen gespeichert werden auch ihre Speicherkapazitäten erweitern. 80 Prozent der Kosten werden vom Bund getragen. 20 Prozent bleiben bei den Anbietern hängen. Zahlen werden also letztlich die österreichischen Bürger als Steuerzahler und Kunden.
EU prüft    In der EU wird die Vorratsdatenspeicherung gerade geprüft.  Ein im vergangenen April veröffentlichter Evaluationsbericht spricht von gravierenden Mängeln bei der Umsetzung. In einigen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wurde die Datenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft auf Antrag Irlands, ob die Richtlinie mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. Im Juli will EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstörm einen überarbeiteten Entwurf der Richtlinie vorstellen.

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