Smart Meter-Zwang in Österreich fällt

Smart Meter-Zwang in Österreich fällt
In Österreich sollen 5,5 Millionen mechanische Stromzähler bis Ende 2019 gegen digitale Stromzähler ersetzt werden. Die Verpflichtung dazu fällt nun allerdings weg.

Wer keinen Smart Meter will, muss künftig keinen verpflichtend bekommen. Denn am späten Mittwochabend wurde durch einen Nationalratsbeschluss eine Opt-Out-Möglichkeit für Endkunden im Gesetz verankert. "Das ist eine wesentliche Verbesserung der Rechtslage und ein erster Schritt in die richtige Richtung", erklärt Albert Steinhauser, Justiz- und Datenschutzsprecher der Grünen, der für die Grünen am Abänderungsantrag mitverhandelt hat.

Eine Kopie des Antrags liegt dem KURIER vor. Konkret heißt es darin: „Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“ Man geht dabei allerdings nicht davon aus, dass viele Österreicher von der Aussteige-Regelung Gebrauch machen werden.

Interesse am Ausstieg bisher eher gering

Aus bisherigen Erfahrungen von Energieversorgern lässt sich abschätzen, dass der Großteil der Bevölkerung bislang nicht viel gegen einen Zählertausch einzuwenden hat. Bei der Linz AG, die bereits rund 86.000 alte Zähler durch Smart Meter ersetzt hat, haben lediglich zwei Kunden die neuen Zähler abgelehnt. „Nur sehr wenige Kunden haben den Zählertausch kritisch hinterfragt und sich besorgt über die technischen Gegebenheiten geäußert“, erklärt Andreas Reinhardt von der Linz AG.

Mit der Aussteige-Option ist eine wesentliche Forderung der Mietervereinigung sowie der Arbeiterkammer, das Recht auf Widerspruch für Kunden, erfüllt. Doch der Abänderungsantrag, der das Elektrizitäts- und organisationsgesetz (ElWOLG) betrifft, bringt auch weitere Verbesserungen im Bereich Datenschutz mit sich.

Zähler wird auf Kundenwunsch weniger zum Spion

So wird etwa auch eine Opt-In-Möglichkeit zur Ablesung von Viertelstundenwerten festgeschrieben. Das bedeutet: Nur wer zustimmt oder einen entsprechenden Vertrag wählt, dessen Viertelstundenwerte werden auch tatsächlich ausgelesen. Bei allen anderen Kunden erfolgt die Auslesung tageweise.

Das hat den Vorteil, dass keine Details über die Lebensgewohnheiten verraten werden und der Zähler kein „Spion“ im eigenen Haushalt wird. Denn je genauer ausgelesen wird, desto genauer kann das Verhalten analysiert werden. Studien belegen, dass man dadurch etwa herausfinden kann, ob jemand am Herd oder mit einer Mikrowelle kocht, oder welches TV-Programm abends läuft. Das wurde nicht nur von der Mietervereinigung, sondern auch vom Datenschutzrat kritisiert. Doch nicht alle Forderungen des Datenschutzrats wie etwa die Abschaffung der Fernabschaltfunktion konnten durchgesetzt werden.

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