München: Mann wäscht sein Auto im Freibad

Symbolbild
Statt sein Auto in der Auffahrt oder Waschanlage zu reinigen, parkte ein Deutscher dieses im Freibad - und schritt dort zur Tat.

Wo viel Wasser ist, kann man gut Autowaschen: Das dachte sich kürzlich offenbar ein Autofahrer im Münchner Stadtteil Schwabing, parkte sein Auto neben dem Beckenrand im hiesigen Ungererbad, zapfte die Leitung an – und spritze seinen Wagen sauber. Das berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Ausgefuchste Aktion mit Folgen

Problem an der Sache: Er wurde dabei beobachtet. "Ich habe des erst gar nicht glauben können", berichtet ein Augenzeuge, der an besagtem Abend mit seinen Kindern gegen 20 Uhr an dem Bad vorbeispazierte, dem Onlineportal Focus in einem Telefoninterview. Und weiter: "Ab und an sieht man Rettungswägen auf dem Gelände, aber ein Privatauto so nah am Becken?"

Die Stadtwerke als Betreiber des Bads suchen jetzt jedenfalls nach dem Wasserdieb und weisen ausdrücklich darauf hin, dass Autowaschen in ihren Bädern "selbstverständlich untersagt" ist.

Zufahrt verboten

Im Übrigen sei auch die Zufahrt mit dem Auto verboten. Da dies eigentlich gar nicht so einfach ist, wird außerdem vermutet, dass der Autowäscher im Besitz eines Schlüssels für das Tor gewesen sein könnte. Weswegen die Stadtwerke nun mit all jenen sprechen, die Zugang zum Gelände haben. Davon, dass ein Mitarbeiter für den Wasserklau verantwortlich ist, geht man allerdings nicht aus. Da das Ungererbad um 19 Uhr schließt, waren "unsere Kolleginnen und Kollegen um 20 Uhr nicht mehr im Bad", so ein Sprecher der Stadtwerke München. Man werde dafür sorgen, "dass so etwas nicht mehr vorkommt".

Autowasch-Regelungen

Dass man im städtischen Freibad sein Auto nicht zur Reinigung abstellen darf, scheint auf der Hand zu liegen. Aber was sieht das Gesetz vor?

Auf der HELP.gv.at, der Plattform der österreichischen Bundesverwaltung, wird das Thema Autowaschen umfangreich besprochen. Wer sein Auto im Vorgarten oder auf dem eigenen Parkplatz waschen möchte, "muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden." Diese allgemeine Pflicht sei im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Verstöße dagegen sind strafbar.

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: "Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten."

Einzig in der Waschanlage wird das Auto sauber – und man selbst bleibt dabei straffrei.

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