Lehrer verklagen kritische Eltern

Lehrer verklagen kritische Eltern
Weil Eltern mit dem Unterricht unzufrieden sind, werden sie von Lehrern geklagt. Elternverterter sehen Einschüchterungsversuch.

Ein Vater aus dem Bundesland Salzburg hat sich über Noten und schlechten Unterricht beklagt. Das kommt ihm teuer zu stehen. Jetzt wehren sich nämlich die Lehrer und verklagen den Vater auf Rufschädigung. In diesem Streit steht nun ein Prozess am Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee an. Der Vater des Oberstufenschülers an einem Gymnasium im Salzburger Flachgau war wegen Kreditschädigung geklagt worden. Die Zivilverhandlung wurde für 11. und 12. September 2013 anberaumt.

Die Justiz ist um Deeskalierung der Causa bemüht: Die zuständige Richterin habe eine Mediation angeregt, dabei könne ein Vergleich vorbereitet werden, sagte der Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, am Dienstag im Gespräch mit der APA. Wird der Vorschlag einer außergerichtlichen Mediationsverhandlung von den Streitparteien angenommen und einige man sich auf einen Mediator, werde das gerichtliche Verfahren ruhend gestellt.

In vielen Fällen komme es nach einer Mediation außerhalb oder in der Gerichtsverhandlung zu einem Vergleich, erklärte Juhasz. Ursprünglich wurde der Vater von zwei Lehrern des Gymnasiums wegen Kreditschädigung geklagt. In einem Fall habe man sich inzwischen verglichen, sagte der Gerichtssprecher.

Durchgefallen

Der Schüler war nach längerer Erkrankung im Vorjahr bei einer Wiederholungsprüfung in Mathematik durchgefallen. Da er zwei Vierer im Zeugnis hatte, durfte er mit einem Fünfer nicht in die achte Klasse aufsteigen. Die Eltern hatten sich beim Unterrichtsministerium beschwert: Sie kritisierten, dass die Prüfung unfair und die Unterrichtsmethode nicht befriedigend gewesen sei.

Die Eltern waren jedoch mit ihrer Berufung abgeblitzt. Die Entscheidung der Lehrer sei rechtens gewesen, hieß es. Daraufhin wurde der Vater des Schülers von den Lehrkräften der Schulfächer Mathematik und Physik geklagt. Die zwei Professoren orteten eine Ehrenbeleidigung und forderten einen Widerruf der Vorwürfe. „Der Vater hat sich beim Mathematiklehrer entschuldigt. Dieses Verfahren ist eingestellt worden“, sagte Landesschulratspräsident Herbert Gimpl zur APA. Im zweiten Konflikt habe es seitens der betroffenen Kollegin mehrere Angebote einer gütlichen Einigung gegeben. „Es wurde immer wieder die Hand hingestreckt, diese wurde aber nicht angenommen.“

Der Schüler besuche jetzt die 7. Klasse des Gymnasiums und habe keine Leistungsprobleme, sagte der Landesschulratspräsident. „Laut Direktorin gibt es bestes Einvernehmen mit dem Schüler. Er ist Schülervertreter und hat in der Schule keine Probleme. Das ist ein klares Signal, dass es ihm gut geht.“

Spitze des Eisbergs

Dass Lehrer Eltern klagen kommt selten vor. Für Theodor Saverschel, Obmann der Elternvereine an höheren Schülern, ist so ein Vorgehen dennoch „überhaupt nicht in Ordnung.“

Diese heftige Reaktion der Lehrer sei nur die „Spitze des Eisbergs. Unsere Informationen und Erfahrungen zeigen, dass Einschüchterung der Eltern mittels Klagsandrohung durch Lehrer keine Seltenheit sind.“ Um jedoch einerseits die eigenen Kinder vor weiteren Repressalien zu schützen und andererseits finanzielle Probleme wegen einer zu erwartenden Klage zu vermeiden, verhalten sich Eltern dann eher zurückhaltend. Denn, während Rechtsschutzversicherungen „Kredit- oder Rufschädigung“ nicht abdecken und Eltern dadurch volles finanzielles Risiko eingehen, werden Lehrer durch Gewerkschaft und deren Rechtanwälte kostenfrei unterstützt, was jedoch seitens der Gewerkschaft abgestritten wird.

Lehrer verklagen kritische Eltern
BILD zu OTS - Ing. Theodor G. Saverschel, MBA. Präsident Bundesverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Österreichs

Saverschel bestreitet zwar nicht, dass „Eltern Instrumente zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung stehen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde von Schulleitung, Landesschulrat bis hin zum Unterrichtsministerium entweder ignoriert oder einfach nicht ernst genommen wird, egal wie gut die Beschwerde dokumentiert ist. Somit ist dieses Instrument einerseits ein zahnloser Tiger oder führt sogar zum umgekehrten Ergebnis, dass sich nun, wie in dem Fall in Salzburg, die Eltern einer Beschwerde in Form von einer Klage konfrontiert sehen."

Betrunkener Lehrer

So gibt es laut Saverschel den Fall, dass der Landesschulrat einen Lehrer, ein bekannter Alkoholiker, trotz mehrfacher Elternbeschwerden nicht vom Dienst suspendiert, da er ja „nur mehr ein paar Jahre bis zur Pension hat“. Der besagte Lehrer, bestärkt durch die Aussage des Landesschulinspektors, hat daraufhin allen Eltern, die nochmals eine Beschwerde einreichen würden, mit einer Klage wegen „Kredit- und Rufschädigung“ gedroht.

Saverschel: “Das sind keine Einzelfälle." Dem Bundeselternverband seien die Hände gebunden, da er nicht klagen könne. "Das muss durch die Eltern, die Betroffenen, geschehen. Diese werden jedoch von Lehrern, Schulleitung und Schulbehörden eingeschüchtert oder unter Druck gesetzt."

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