Tiercoach: Warum Sie Hund und Katze vor Tollwut schützen sollten

Österreich gilt seit 2008 als frei von Tollwut, die von bodenlebenden Tieren übertragen wird. Der letzte humane Todesfall hierzulande wurde 1979 infolge eines Fuchsbisses in Kärnten verzeichnet. 2004 starb ein Steirer nach einem Urlaub in Marokko, wo er von einem tollwütigen Welpen verletzt worden war. Für ein anderes Infektionsgeschehen gibt es keine Entwarnung: Vor zwei Jahren wurde im Zuge der üblichen Kontrollen erstmals bei einer heimischen Breitflügelfledermaus das artspezifische Tollwutvirus identifiziert; eine Ansteckung auf diesem Weg ist allerdings extrem selten.
„Wir brauchen bei uns keine übertriebene Angst vor der tödlichen Krankheit zu haben, aber global ausgerottet ist die Tollwut definitiv nicht“, sagt Zoodoc Katharina Reitl. Nach wie vor kosten Rabiesviren jährlich etwa 59.000 Menschen das Leben. Der KURIER-Tiercoach erklärt im Vorfeld des Internationalen Tollwut-Tages am 28. September, warum vor allem Vierbeiner in Ostösterreich vor dem Virus geschützt werden sollten, und welche Haustiere jedenfalls geimpft werden müssen.
In mehr als 150 Ländern – vor allem in Afrika, Asien und Teilen Südamerikas – ist Tollwut tatsächlich eine Bedrohung. „Auch in unseren östlichen Nachbarländern ist sie ein Problem – und Wildtiere halten sich an keine Grenzen“, warnt Reitl vor einem leichtfertigen Umgang mit der Viruserkrankung. Denn Heilung gibt es nicht.
Nur eine Schutzimpfung verhindert eine Infektion durch Rabiesviren
Nur Vorsorge schützt. Vor allem in Ostösterreich sollten Hunde und Freigänger-Katzen daher immunisiert werden. Die Tollwutimpfung ist ab der zwölften Lebenswoche freigegeben, in der Praxis wird sie sechs Monate alten Vierbeinern verabreicht. Jedes dritte Jahr muss aufgefrischt werden.
„Hunde, Katzen und Frettchen, die Österreichs Grenze passieren, brauchen einen aufrechten Impfschutz bzw. müssen spätestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft werden“, sagt die Tierärztin aus der Ordination Tiergarten Schönbrunn.
Mitunter ist eine Antikörperbestimmung notwendig
Werden Nicht-EU-Länder bereist, ist zusätzlich eine Antikörperbestimmung verlangt. Das Blut für die Ermittlung des Titers darf frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung abgenommen werden, danach beginnt eine dreimonatige Wartezeit. Auch dieses Prozedere muss für die Heimkehr aus Drittländern jährlich erfolgen.
„Rabiesviren werden in der Regel durch einen Biss übertragen, seltener indem der Speichel eines infizierten Tieres durch eine Wunde in den Körper gelangt“, erklärt Zoodoc Reitl. Bei Hunden und Katzen liegt die Inkubationszeit meist zwischen zehn Tagen und drei Monaten.
Dabei verändern Vierbeiner ihr Verhalten; sie werden lethargisch oder aggressiv. Schaum bildet sich vor dem Maul. Es kommt zu neurologischen Ausfällen. Nach einer Phase mit Muskelkrämpfen und Lähmungen stirbt der Patient.
„Menschen, die sich gerade angesteckt haben, können durch eine Tollwut-Notimpfung gerettet werden“, schließt der KURIER-Tiercoach: „Für Haustiere gibt es das nicht.“
Kommentare