Rund 60 Prozent der FASD-Betroffenen werden straffällig

Menschen, die an Fetaler Alkoholspektrumstörung leiden, geraten häufig mit dem Gesetz in Konflikt. „Konkrete Zahlen gibt es nicht. In der Wissenschaft geht man von etwa 60 Prozent aus, die straffällig werden“, sagt die Kinderärztin Ruth Leodolter-Stangl.
Die Gründe dafür sind vielfältig, weiß Psychiater Ewald Höld.
„Durch die fehlende Impulskontrolle und Reflexion können Betroffene nicht aus Erfahrungen lernen. Sie sind auch anfälliger für Manipulation“, so der Experte. Das schlage sich vor allem in Gewalt-, Drogen- und Alkoholdelikten nieder.
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Ein Fall aus Wiener Neustadt zeigt dies anschaulich: Ein Jugendlicher hielt seinem WG-Mitbewohner ein Messer an den Hals und wollte ihn so dazu bringen, in der Wohnung zu bleiben. Im Strafverfahren hat der Sachverständige aber erkannt, dass der Jugendliche an einer Fetalen Alkohol-Spektrumstörung leidet.
Geringere Strafen möglich
Das Gericht wertete diesen Umstand mildernd und erteilte ihm die Weisung, regelmäßig einen Arzt zu konsultieren.
Die Tatsache, dass Straftäter an FASD leiden, hebt die Zurechnungsfähigkeit nicht grundsätzlich auf. In Einzelfällen kann die Diagnose aber zu geringeren Strafen führen. „Die Erkrankung sollte beim Strafausmaß viel stärker berücksichtigt werden. Auch Therapien als mögliche Bewährungsauflagen müssten dann neu gedacht werden“, fordert der Psychiater Höld.
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