Eigenwilliges Äußeres
Der Fisch, um den es hier geht, ist ein ganz besonderer: Der Frauennerfling lebt im Süßwasser, stammt aus der Gattung der Weißfische und ist in der mittleren und oberen Donau sowie einigen größeren Nebenflüssen in Oberitalien und der Schweiz verbreitet. Auch im Marchfeldkanal, der künstlich angelegt wurde, hat er ein neues Habitat gefunden und wieder eine Population gebildet. Er wird noch „Pigo“, „Erfle“, „Frauenfisch“, „Donaunerfling“ oder „Dörnling“ genannt und hat ein eigenwilliges Äußeres: große Schuppen, die Bauch- und Afterflossen sind rötlich, der Kopf ist auffallend klein und in der Laichzeit von April bis Mai schimmern die Schuppen metallisch bläulich-violett.
Lebensraum ist verbaut
In Österreich darf er seit dem Jahr 2002 nicht mehr gefangen werden. Aber warum ist der Frauennerfling so selten? Gregor Gravogl, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Niederösterreich erklärt: „Er lebt vor allem in Flüssen und braucht die Strömung. Doch sein Lebensraum ist durch viele Projekte wie Verbauungen eingeengt worden, so ist die Population zurückgegangen.“ In Österreich ist er ganzjährig geschützt, das ist in der Fischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes festgehalten. Das heißt: Es ist verboten, den Fisch zu fangen. Wenn man ihn an der Angel hat und feststellt, einen Frauennerfling gefangen zu haben, ist man verpflichtet, ihn unverzüglich wieder ins Gewässer zurückzusetzen. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Behörde wie zum Beispiel zu wissenschaftlichen Zwecken darf er entnommen werden.
Anzeige gegen den Fischer
Gravogl: „Ein solcher Fang darf nicht akzeptiert werden, deshalb haben wir auch eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Der Koch kennt sich vielleicht nicht aus und der Fisch wurde ihm von einem Lieferanten angeboten. Weil er so selten ist, fällt einem Nicht-Fischer das nicht auf.“
Nicht jeder darf fischen
Allerdings: Es kann nicht einfach jeder seine Angel in die Donau werfen. Die Erlaubnis zum Fischen erhält man von der Behörde, die den Fischern ein gültiges Fischereidokument ausstellt, davor muss jeder Petrijünger eine Ausbildung absolvieren. Das ist jedoch nicht alles. Um zu fischen, braucht man außerdem noch eine Erlaubnis im jeweiligen Revier, diese wird für einen Tag oder eine Saison ausgestellt. Und selbst dann kann man nicht endlos Karpfen oder Forellen aus dem Wasser ziehen. Gravogl: „Je nach Fischereigebiet gibt es Beschränkungen auf zwei Karpfen pro Woche. Auch den Hecht darf der Fischer nur beschränkt den Gewässern entnehmen.“ Ähnlich bedroht wie der Frauennerfling ist in Österreich übrigens der Schlammpeitzger: Der 15 bis 30 Zentimeter lange, in Bodennähe lebende und nur wenig mobile Fisch kommt in stehenden Gewässern und an Ufern von größeren Flüssen vor. Auch sein Lebensraum ist gefährdet, da viele Feuchtgebiete trockengelegt werden beziehungsweise selbstständig austrocknen.
Geschmacksfrage
Aber wie schmeckt der Frauennerfling eigentlich? Vor seiner Schützung 2002 konnte man ihn noch essen. Gravogl: „Weißfischarten wie der Frauennerfling oder auch Brachsen haben sehr viele Gräten und sind deshalb aus der Gastronomie verschwunden. Sie sind zu schwierig zu verarbeiten.“ Ein solcher Fisch sei nicht vergleichbar mit einem Karpfen oder Zander, der viel Fleisch und weniger Gräten habe. Gravogl mutmaßt: „Vielleicht wurden deshalb Laberl aus ihm gemacht.“
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