E-Books: Kritik an Nationalbibliothek-Plänen

E-Books: Kritik an Nationalbibliothek-Plänen
Der Schriftstellerverband IG Autorinnen Autoren fordert den Rücktritt der Generaldirektorin der Österreichischen Nationalbibliothek. Diese hatte eine Änderung des Mediengesetzes angekündigt, nach der die Nationalbibliothek Bücher nur mehr in der Form von E-Books archivieren werde.

Die von der Österreichischen Nationalbibliothek angekündigte Änderung des Mediengesetzes sorgt für Ärger bei der IG Autorinnen Autoren. Diese sieht unter anderem vor, dass Bücher nur mehr in E-Book-Form an die Nationalbibliothek übergeben werden müssen, an die aber nach derzeitigem Recht zumindest eine physische Kopie der in Österreich erschienenen Bücher übermittelt werden muss.

Auslieferung an Google
Der Schriftstellerverband IG Autorinnen Autoren ist von dieser Ankündigung nicht sehr angetan und fordert den Rücktritt der Generaldirektorin Johanna Rachinger: "Bücher bzw. Printmedien als kollektives gesellschaftliches Gedächtnis dürfen keinesfalls ausschließlich in virtueller Form aufbewahrt werden. Die digitale Speicherung garantiert aufgrund der rasanten technologischen Veränderung keine dauerhafte und verlässliche Archivierung und bleibende Zugänglichkeit." Des weiteren kritisiert man, dass man sich "einem privatwirtschaftlichen Oligopol" in der Form von Google ausliefern würde, mit dem die Nationalbibliothek derzeit eine Kooperation betreibt. Dabei geht es allerdings lediglich um die Digitalisierung der mehr als 600.000 urheberrechtsfreien Bücher.

Kritik an Webarchiv
Außerdem werde "eine klare Marktsteuerung zugunsten des E-Books vorgenommen", da Verlage, die nicht auf E-Books setzen, von der Archivierung ausgeschlossen würden. Auch die Ankündigung, dass in Ausnahmefällen physische Exemplare in die Sammlung aufgenommen werden, sei "eine Zumutung", das der Willkür Tür und Tor öffne. Auch das Webarchiv stößt auf Unmut, da dies "nicht die vorrangige Aufgabe einer Nationalbibliothek" sei. Ausserdem stelle die Archivierung privater Kommunikation auf digitalen Plattformen einen "schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar." Die Nationalbibliothek verdeutlichte allerdings bereits bei der Ankündigung, dass die Art und Weise der Speicherung sowie der Daten noch nicht feststehe.

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