Mediziner warnen vor Böllerschießen

APA3985382 - 24042011 - ST.MARGARETHEN/LUNGAU - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Abbrennen der Osterfeuer am Samstag, 23. April 2011 (Karsamstag) im Salzburger Lungau. Bis zu zehn Meter hoch türmen sich die Gerüste aus Baumstämmen,die nach der Vierkantbauweise in stundenlanger Arbeit gezimmert werden. APA-FOTO: BARBARA GINDL
Verbote, Genehmigungen und Meldepflicht für traditionelle Osterfeuer.

Die Osterfeiertage nahen und damit auch Traditionen wie Böllerschießen und Osterfeuer. Mediziner appellieren allerdings an die Bevölkerung: „Ostern ist ein negatives Highlight für schwere Verletzungen. Wir wünschen uns Osterfrieden ohne Bölleropfer.“ Primari Yosuf El-Shabrawi von der Augenabteilung des Klinikum Klagenfurt erwartet einen Ansturm in seiner Abteilung: „Schon zu Silvester hatten wir wegen Böllerverletzungen zwei Erblindungen und zwei Patienten mit Sehverlust.“

An der Kinderchirurgie verzeichnet Primarius Günter Fasching zu Ostern immer ein bis zwei Fälle: „Da geht es bis zum Finger- und Funktionsverlust der Hand.“ Vor allem unerfahrene Jugendliche sind im Umgang mit Böllern die Opfer.

Bei den vor allem in Kärnten und der Steiermark sehr beliebten „Osterhaufen heizen“ gibt es jedoch wegen der Feinstaubsituation Einschränkungen. Das „Feuer machen“ im bebauten Gebiet ist grundsätzlich verboten, fürs Brauchtum ist eine Genehmigung mit vorheriger Sicherheitsbegehung notwendig. Bis heute, Donnerstag, können Osterfeuer im unbebauten Gebiet in Kärnten noch bei den Gemeinden gemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, setzt es bei Anzeigen Strafen.

Feinstaub

Die Einschränkungen zeigen laut Harald Tschabuschnig, Leiter der Umweltabteilung Kärnten, bereits Wirkung: „Früher hatten wir wegen der Feuer bis zu drei Überschreitungstage bei Feinstaub, jetzt ist es höchstens ein Tag.“ Etwas Wind würde ebenfalls helfen.

In Graz ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern wegen der Feinstaubproblematik verboten; viele steirische Gemeinden dürfen nur selbst eine solche Veranstaltung öffentlich durchführen. In Oberösterreich muss ein solches Feuer im eigenen Garten nicht gemeldet werden, wenn es Brauchtum ist. In Salzburg ist es ähnlich: Das Abfackeln der Haufen muss der Öffentlichkeit zugänglich sein. Nicht erlaubt sind private Osterfeuer. In Tirol ist diese Tradition laut Landesfeuerwehrinspektor Alfons Gruber nicht meldepflichtig, wohl aber sollte die Leitstelle Innsbruck informiert werden.

In Vorarlberg ist der „Funken“ zwischen Anfang Februar und Mitte März populär, der nicht meldepflichtig ist und dem Austreiben des Winters dient – heuer eher mit geringem Erfolg.

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