Wiener Staatsoper: Rechnungshof kritisiert Kartenvergabe

Opernball 2018
Vergabe an Kartenbüros durch Geschäftsführer ohne Vieraugenprinzip barg "Risiken hinsichtlich Korruption".

Der Rechnungshof hat nach einer Prüfung scharfe Kritik an der Kartenvergabe der Wiener Staatsoper an Kartenbüros geübt. Diese sei "intransparent und unwirtschaftlich", hieß es ein einem am Freitag veröffentlichten Bericht (zu finden hier). Der Rechnungshof beanstandete, "dass der kaufmännische Geschäftsführer bei der Vergabe an keine Vorgaben gebunden war und die Vorgangsweise keinem festgelegten Genehmigungsweg unterlag. Das fehlende Vier-Augen-Prinzip barg Risiken hinsichtlich Korruption und Nichteinhaltung von Compliance–Regeln", hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht.

Beanstandet wurden auch Barauszahlungen, die auf Grund des Burgtheaterskandals im Februar 2014 in der gesamten Bundestheaterholding, der die Staatsoper auch untersteht, untersagt wurden. "In den Geschäftsjahren 2010/11 bis 2014/15 wurden insgesamt 1,10 Millionen Euro bar ausbezahlt. Der Rechnungshof kritisierte, dass entsprechende Genehmigungen des kaufmännischen Geschäftsführers teilweise nicht vorlagen. Außerdem wurde die Handkassa nicht regelmäßig im Vier-Augen-Prinzip kontrolliert."

Kritisiert wird, dass zu Saisonbeginn "vor allem Sitzplätze mit überdurchschnittlich guter Sicht auf die Bühne" an Kartenbüros vergeben wurden. 2014/2015 waren dies 44.681 Stück. Damit überließ die Staatsoper diesen Kontingentbeziehern, "wesentlich höhere Preise für besonders begehrte Opernkarten zu lukrieren". Gerade mit diesen Karten hätte die Staatsoper daher "noch Potenzial, ihre Erlöse aus dem Kartenverkauf zu steigern".

Der kaufmännische Geschäftsführer bezeichnete dies als übliche Vorgangsweise, begründet mit der Notwendigkeit, die hohe Auslastung der Spielstätte Staatsoper zu gewährleisten.

Richtlinien

Der Rechnungshof empfahl daher, "Richtlinien für die Kartenvergabe zu erlassen und auch anderen Kartenbüros die Möglichkeit zu geben, zu Beginn des Geschäftsjahres Kartenkontingente zu erwerben". Es solle überprüft werden, das gesamte System der Kartenvergabe neu zu ordnen und dabei auch eine Einstellung der Vergabe von Kartenkontingenten an Reise– und Kartenbüros zu erwägen". Jedenfalls sollen Richtlinien und Aufzeichnungen für die Vergabe erstellt werden. Die Staatsoper kündigte die Umsetzung der Empfehlungen zum System der Kartenvergabe an. Das Vier-Augen-Prinzip bei der Vergabe sei bereits umgesetzt.

Kritisch äußerte sich die Staatsoper aber zur Empfehlung, selber im eigenen Verkauf bei besonders gefragten Vorstellungen die höchsten Preise zu erzielen. Wahrscheinlich würden Stammkunden "sehr hohe Kartenpreise bezahlen würden, weil sie bei bestimmten Vorstellungen natürlich dabei sein wollten, jedoch sei davon auszugehen, dass sie dann für drei bis vier „normale“ Vorstellungen, die sie jetzt auch besuchen, keine zusätzlichen Karten kaufen würden, was zu finanziellen Einbußen führe". Für bestimmte Künstlerinnen und Künstler speziell angesetzte höhere Kartenpreise würden bei deren Absage — was weder vorhersehbar noch zu verhindern sei, aber regelmäßig passiere — sofort zu Rückforderungen der Eintrittsgelder führen. Das verursache Mehrkosten, Mindereinnahmen und einen enormen Verwaltungsaufwand, wodurch finanziell nichts gewonnen wäre."

Die wirtschaftliche Auslastung in den beiden teuersten Kartenkategorien sei geringer als in den anderen Kategorien, bemängelte der Rechnungshof. Da gelte es Maßnahmen zu setzen.

Auch sollen weniger bzw. keine Gratis-Karten für den Opernball vergeben werden.

Moniert wurde auch, dass das Streaming von Opernübertragungen keinen Gewinn abwerfe, sondern 2014/'15 413.000 Euro gekostet hat. Und es fehle eine Genehmigung des Aufsichtsrates für die Startkosten des Streaming-Dienstes in der Höhe von einer Million Euro.

Orchestergröße

Der Rechnungshof sieht eine zu geringe Auslastung des Bühnenorchesters, also jener Musiker, die nicht im Graben, sondern auf der Bühne in bestimmten Opern spielen. Der Rechungshof empfiehlt, die Auslatsung zu steigern - oder den "Anstellungsgrad" dieser Musiker zu verringern, insbesondere, da diese teils auch als Ersatz im Staatsopernorchester spielen. Dies alles führt den Rechnungshof zum Schluss, auch " Größe und Anstellungsgrad des Staatsopernorchesters zu überprüfen" (8 Prozent der Dienste würde von den sogenannten Substituten geleistet). Die Staatsoper entgegnete dem künstlerische Gründe und auch die Umwegrentabilität der Oper. Ebenso sei bei einem verkleinerten Orchester mit Auffführungsausfällen zu rechnen - was mehrere Millionen kosten könne.

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