„Stärke gegen Onlinegiganten zeigen“: Blümel zu EU-Urheberrechtsreform
Es ist die zugleich trockenste und für viele emotionalste Rechtsmaterie: Das Urheberrecht regelt die Verwendung von Werken wie Filmen, Musik oder auch Medienartikeln. Die Digitalisierung hat hier fundamentale Umwälzungen mit sich gebracht: Kultur und Medien sind allseits und oft gratis verfügbar; das große Geschäft machen aber nicht die Produzenten, sondern Plattformen wie
Google (mit u. a. YouTube) und Facebook.
Sie streifen dank fremden Contents jene Werbegelder ein, die den Künstlern und Verlagen entgehen. Das ist für Verlage und Künstler eine finanzielle Belastung. Dem will sich nun die EU entgegenstellen – mit einer Modernisierung der Urheberrichtlinie, die am Donnerstag im EU-Parlament beschlossen werden soll.
Schutz
Unter anderem soll Google und Facebook die kostenfreie Nutzung von Artikel-Vorschauen untersagt werden. Und Upload-Filter sollen verhindern, dass geschützte Filme oder Musik überhaupt erst auf YouTube gestellt werden. Dagegen laufen die Online-Giganten und auch andere Interessensvertreter jedoch Sturm.
Der Beschluss am Donnerstag ist keineswegs sicher. Ähnliche lokale Lösungen u. a. in Deutschland waren durch Lobbying bereits zum Platzen gebracht worden.
„Genau deshalb müssen wir als Europa Stärke zeigen und gemeinsam den multinationalen Online-Giganten entgegentreten“, sagt Kultur- und Medienminister Gernot Blümel (ÖVP). Er ist ein vehementer Befürworter der Neuregelung. Die „Copyright Directive“ sei „ein wichtiger und wesentlicher Schritt für Europa“, sagt Blümel zum KURIER. „Die großen Online-Giganten haben ihre weltweiten Geschäftsmodelle aufgebaut, die medienpolitische, regulatorische und standortpolitische Debatte ist aber nie aktuell geführt worden, sondern hinkt weit hinten nach.“ Die europäischen Medien sehen sich globalen Konkurrenten gegenüber, die „kaum reguliert sind, keine kostspieligen Redaktionen unterhalten müssen, aber gleichzeitig die Inhalte jener gratis nutzen, die diese in professioneller und kostenintensiver Arbeit erstellen.“ Es gehe daher nicht darum, Geschäftsmodelle zu schützen, sondern „Grundprinzipien wie Eigentum und Wettbewerb“.
Und darum, sicherzustellen, dass es „in Zukunft überhaupt noch heimische Identität und europäische Inhalte im digitalen Raum gibt“.
„Die großen, kommerziellen Tech-Publisher, deren Geschäftszweck der Upload und die Verbreitung von digitalen Inhalten ist, müssen sich angemessen am Schutz von geistigem Eigentum Dritter, mit dem sie ihr Geschäft machen, beteiligen.“
Die „Zensur“-Kritik an den Upload-Filtern, mit denen geschütztes Material schon beim Hochladen entfernt werden soll, sei eine „bewusste Falschinformation, die gezielt von jenen gesteuert wird, die wir regulieren wollen: die großen Online-Plattformen, die mit der Arbeit anderer Unmengen Geld verdienen“. Und wenn die Reform jetzt nicht beschlossen wird? „Wir wollen in unserer Präsidentschaft die Arbeiten an der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hoffentlich erfolgreich abschließen.“
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