Sport und Kultur: Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen steht
Die von etlichen Veranstaltern in den vergangenen Wochen aufgrund der unzähligen coronabedingten Absagen im Kultur- und Sportbereich geforderte Gutscheinlösung für gekaufte Tickets wird kommen. Die Regierung habe sich auf eine entsprechende Lösung geeinigt, sagte Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger gegenüber der APA. Ein Beschluss im Parlament soll am Dienstag folgen.
"Es wird für Kunst-, Kultur- und Sportereignisse sowie Kunst- und Kultureinrichtungen diese Lösung geben", so Blimlinger. Konkret ist vorgesehen, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.
"Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Veranstalter einerseits nicht insolvent werden, und andererseits die Kunden besser abgesichert sind", betonte die Kultursprecherin. "Wenn die Veranstalter insolvent werden, bekommen die Leute nämlich gar nichts. Mit der Gutscheinlösung schiebt man die Frage der Liquidität hinaus. Es ist aus unserer Sicht der beste Kompromiss für beide Seiten."
Am heutigen Freitag wird das Thema im Budgetausschuss behandelt, der Beschluss dazu soll dann am Dienstag folgen. Gültig ist die verpflichtende Regelung für alle im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehenden Absagen seit Mitte März. Ausgenommen davon sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind. "Für das Burgtheater beispielsweise gilt das also nicht", sagte Blimlinger. Eine weitere Sonderregelung betrifft Abonnements, etwa für Fußballspiele. Diese kann man sich ausbezahlen oder aber den Betrag für ein Folgeabo gutschreiben lassen.
Sehr kritisch sieht eine verpflichtende Gutscheinlösung der Verein für Konsumenteninformation (VKI). In einer Aussendung verwies man auf die "massive Einschränkung" von Konsumentenreichen, die damit einhergehe. Solche Lösungen seien nicht nur verfassungsrechtlich fraglich. "Eine Gutscheinlösung muss in der auch für Verbraucher schwierigen wirtschaftlichen Situation freiwillig bleiben", so der VKI. "Die Annahme eines Gutscheines könnte außerdem nur dann empfohlen werden, wenn er insolvenzabgesichert wäre. Andere Lösungen sind inakzeptabel."
Natürlich stehe es Verbrauchern frei, "von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder eine Verlegung der Veranstaltung zu akzeptieren", heißt es weiter. "Ein derartiges Entgegenkommen muss aber freiwillig bleiben. Denn auch viele Verbraucher sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die aktuellen Überlegungen sind daher entschieden abzulehnen." Es sei letztlich auch keineswegs gesichert, diese Maßnahme den Künstlern zugutekomme. "Geschützt werden in erster Linie die Veranstalter."
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