Runde 2: Der Prozess Belvedere gegen Friederike Pezold

Zentrales Werk von Friederike Pezold: "Erste elektronische Venus"
Das Belvedere fordert von Friederike Pezold 100.000 Euro zurück. Die waidwunde Künstlerin wehrt sich.

Vor etwas mehr als einem Jahr klagte das Belvedere die Künstlerin Friederike Pezold. Im Zuge einer geplanten Personale hatte die Österreichische Galerie ein zentrales Werk Pezolds, die Videoinstallation „Erste elektronische Venus“, angekauft und den Kaufpreis, exakt 100.000 Euro, im Voraus bezahlt. Die mündliche Vereinbarung war noch im Dezember 2016 getroffen worden – in den letzten Tagen von Agnes Husslein-Arco als Direktorin.

Pezold sah sich aber plötzlich nicht in der Lage, die Installation zu liefern. Als Grund führte sie einen Wasserrohrbruch in ihrem Pariser Atelier an.  Die Künstlerin, eine Vorreiterin feministischer Kunst, bot stattdessen ein anderes Werk an. Zunächst schien Stella Rollig, die Nachfolgerin von Husslein-Arco, geneigt, auf das Angebot eingehen zu wollen. Und sie bekannte sich auch zum Ausstellungsprojekt.

Doch dann änderte das Belvedere die Linie: Wolfgang Bergmann, der kaufmännische Geschäftsführer, bestand auf Rückzahlung des Kaufbetrags. Die hochsensible Künstlerin fühlte ihren Ruf geschädigt – und konterte mit einer Gegenklage. Denn die zugesagte Ausstellung, für den Herbst 2017 anvisiert, wurde nicht realisiert. Und sie wird es wohl auch nicht.

Der Prozess ging am Mittwoch in die zweite Runde. Zunächst schlug Richter Karl Pramhofer noch einmal eine außergerichtliche Einigung vor. Ernst Ploil, Anwalt des Belvederes, versicherte Bereitschaft. Pezold aber lehnte kategorisch ab. Pramhofer begann daher mit der vierstündigen Zeugeneinvernahme, die einige interessante Details zutage förderte.

 

Geplant war eine Ausstellung im gesamten Obergeschoss des 21-er Hauses. Die Künstlerin hatte ein Konzept mit ausschließlich neueren Werken vorgelegt, Kurator Alfred Weidinger, damals Vizedirektor, bestand aber auf einer Retrospektive, also auch mit Kunstwerken aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Um die Künstlerin umzustimmen, schlugen Weidinger und Husslein den Ankauf einer wichtigen Installation vor. Pezold willigte ein.

Der Kaufvertrag für die „Erste elektronische Venus im Kunstpelz“, der die Unterschrift von Agnes Husslein-Arco trägt, ist laut ihrem damaligen Assistenten Linus Emanuel Klumpner erst im Jänner 2017 abgewickelt worden, als diese nicht mehr Direktorin war. Er wurde rückwirkend auf den 17. Dezember 2016 datiert. Dies schien Pramhofer nicht weiter bedenklich, da die mündliche Kaufvereinbarung tatsächlich von Husslein als Direktorin getroffen worden war.

Nachfolgerin Stella Rollig, die am 16. Jänner 2017 begann, sagte aus, sie wäre bei der Abwicklung komplett außen vor gelassen worden. Sowohl sie als auch Kuratorin Luisa Ziaja, die nach dem Abgang von Weidinger das Ausstellungsprojekt übernahm, hätten erst am 10. April 2017, dem Vorabend ihres ersten Gesprächs mit der Künstlerin, vom Ankauf erfahren.

Beim Gespräch am 11. April hätte Pezold, so Rollig, eine andere, ähnliche Installation vorgeschlagen. Rollig habe nur gelächelt und sei auf den Vorschlag nicht eingegangen. Denn sie sei davon ausgegangen, dass sich das angekaufte Werk längst im physischen Besitz des Belvederes befand. Ein Austausch wäre daher schwer zu realisieren gewesen.

Am 5.Mai informierte Pezold das Belvedere über einen Wasserschaden, der in ihrem Atelier in Paris stattgefunden habe. Die „Venus“ sei beschädigt und könne nicht geliefert werden. Abermals habe Pezold das bereits erwähnte Ersatzwerk angeboten, das ohnehin einen größeren Wert hätte. Rollig habe weder eine Zu- noch eine Absage getätigt: „Ich habe gespürt, dass ich manipuliert werde, und wollte das zumindest mit Bergmann besprechen.“

Zu einer Einigung kam es nicht. Pezold sei, laut Rollig und Ziaja, in Briefen beleidigend, im Gespräch sehr sprunghaft gewesen. Die drei Frauen trafen sich zum letzten Mal am 26. Mai. Rollig hätte an der Retrospektive festgehalten – und wollte auch Leihgaben integrieren. Pezold aber hätte sich dagegen ausgesprochen. Rollig erklärte vor Gericht, dass sie daraufhin einen neuen Vorschlag gemacht habe: eine kleine Ausstellung mit den neuen Werken als „Vorschau“ – und eine Retrospektive mit mehr Vorbereitungszeit in zwei Jahren. Pezold hätte sich aber – laut Rollig – dazu nicht klar ausgedrückt.

Die Schau erschien bis zum Herbst zunehmend unrealisierbar – und Ziaja stellte die Arbeit ein; der Termin wurde aber nicht abgesagt. Erst in der Kuratoriumssitzung am 26.Juni wurde die Ausstellung auf unbestimmte Zeit verschoben, mit einem Schreiben vom 4. Juli setzte man Pezold in Kenntnis. In diesem Brief steht zudem: „Die kaufmännische Leitung wird mit Ihnen bezüglich des Ankaufes in Kontakt treten.“

Bergmann stellte in der Folge die Frist, dass Pezold die 100.000 Euro bis Ende August zurückzuzahlen habe. Die Künstlerin bot nochmals das Ersatzwerk an, doch Bergmann lehnte ab – und er reichte nach Ablaufen der Frist Klage ein.

Doch nicht nur Bergmann, Rollig und Ziaja sagten aus, auch eine gute Freundin von Pezold wurde befragt. Sie widersprach sich häufig und erschien unglaubwürdig.

Pezold selbst wurde nicht gehört. Sie hatte die Aussagen der Zeugen immer wieder seufzend kommentiert – und ihre Zwischenrufe wurden vom Richter mit den Worten „Frau Pezold, reden’s ned immer drein!“ abgewehrt. Sie beklagte, dass sie nicht zu Wort kommen durfte: „Es gibt ja Gründe, warum ich mich nicht einige. Warum schieben Sie mich nach hinten, wo ich doch so Vernichtendes über das Belvedere zu sagen hätte?“

Auf die Frage, ob sie denn das Werk liefern könne, antwortete ihr Anwalt Helmut Hüttinger mit: „Ja, wenn unsere Bedingungen erfüllt werden.“ Doch Pezold, schwer gekränkt, rief nach: „Es wird nicht geliefert!“

Die nächste Tagsatzung findet am 9. Jänner 2019 statt.

MITARBEIT: BIANCA ROSE

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