Künftig mehr Künstler sozial abgesichert

Künftig mehr Künstler sozial abgesichert
Die Novelle zur Künstlersozialversicherung bringt Erleichterungen beim Bezug.

Von der am Dienstag im Ministerrat beschlossenen Novellierung zur Künstlersozialversicherung können künftig mehr Künstler profitieren. Minister Josef Ostermayer freut sich, dass es in einer Einigung mit Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl "gelungen ist, den Bezug aus dem Künstlersozialversicherungsfonds massiv zu erleichtern und damit den Kreis der Bezieher auszuweiten."

Künstler könnten nun leichter Unterstützung erhalten. "Die Eintritts- und Austrittsschwellen in Form von Unter- und Obergrenzen werden ausgeweitet, die Begriffsdefinition der Künstler wird modernisiert, künstlerische Nebentätigkeiten wie Vermittlung und Lehre werden einberechnet, und der Durchrechnungszeitraum der Einkünfte wird erhöht", so Ostermayer.

Von einem "wesentlichen weiteren Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunstschaffenden in Österreich" spricht auch Gewerkschafter Gerhard Berti.

Finanziert wird der Künstlersozialversicherungsfonds aus den Einnahmen der Abgaben auf Satellitenreceiver und den Abgaben, die gewerbliche Betreiber von Kabelrundfunkanlagen für Empfangsberechtigte monatlich bezahlen müssen.

Neu in der Novelle

Die Mindestbeitragsgrundlage wird auf einen dreijährigen Durchschnittszeitraum angerechnet, und in fünf Jahren muss keine Mindestbeitragsgrundlage erreicht werden.

Außerdem wird die Mindestbeitragsgrundlage von 4700 Euro, die bisher auf den Jahresgewinn angerechnet wurde, zukünftig wahlweise auf den Jahresumsatz oder Jahresgewinn angerechnet.

"Wir wissen, dass viele Künstler in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben müssen", sagt der Minister.

Entsprechend der Gesetzesnovelle werde für Künstler in akuter Notsituation zusätzlich ein mit jährlich 500.000 Euro dotierter Unterstützungsfonds eingerichtet.

Ostermayer: "Durch die Novelle ist uns ein entscheidender Schritt zur Unterstützung und Absicherung des kreativen Fundamentes unseres Landes gelungen."

Notfallhilfe

Leistungen aus dem Hilfsfonds – die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar und werden von einem Beirat im Fonds vergeben – können zur Deckung von Lebensunterhaltskosten nach Erkrankungen oder Unfällen, zur Unterstützung nach unvorhergesehenen Ereignissen oder für notwendige Aufwendungen herangezogen werden, um die künstlerische Tätigkeit fortzuführen, die sonst ohne Unterstützung Dritter nicht möglich wären.

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