ORF-Stiftungsrat: Aufregung um eine Intervention

Am Küniglberg kommt man nicht zur Ruhe. Jetzt sorgt eine Intervention von Stiftungsräten für die Ärztekammer aus dem Jahr 2025 für Aufregung.
ORF-Stiftungsrat: Aufregung um eine Intervention

Die internen Diskussionen am Küniglberg reißen nicht ab. Am Mittwoch war öffentlich geworden, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung, der im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterin gegen Ex-Generaldirektor Roland Weißmann kommuniziert worden war, eigentlich nicht erhoben hätte werden dürfen. 

Das hatte die Compliance-Untersuchung ergeben. Dennoch war das Dienstverhältnis von Roland Weißmann beendet worden. Das wird noch einige rechtliche Auseinandersetzungen mit sich bringen.

Intervention der Ärztekammer 

Nun wurde am Küniglberg auch eine Intervention der Ärztekammer gegen eine Berichterstattung im ORF bekannt. Passiert ist das Ganze im Juli 2025. Das Brisante dabei: Die Beschwerde kam über die beiden Stiftungsräte Heinz Lederer (SPÖ) und Gregor Schütze (ÖVP) als PR-Berater der Ärztekammer an den damaligen Generaldirektor Roland Weißmann. 

Es ging um die Berichterstattung über Primärversorgungszentren. Weißmann hatte den Protest an die Chefredaktion weitergeleitet, die keinen Grund für ein Einschreiten oder eine interne Kritik sah. Das wurde schließlich von Weißmann auch so an die beiden Stiftungsräte weiter kommuniziert.

Dass dieser Fall jetzt noch einmal intern im ORF diskutiert wurde, kommt nicht von ungefähr, weil im Zuge der aktuellen Affäre die Doppelrolle der Stiftungsräte als Vertreter des ORF auf der einen und als Vertreter von Institutionen auf der anderen Seite heftig diskutiert wird. Vor allem: Ist es vereinbar, dass eine Person in manchen Fällen beide Verhandlungspartner vertritt?

Klärung vor Gericht

Die Affäre hat jedenfalls dazu geführt, dass auch die Rolle der Stiftungsräte von der Politik genauer unter die Lupe genommen wird. Erstens die Frage, ob nicht überhaupt PR-Berater, die in Verbindung mit dem ORF stehende Firmen betreuen, künftig von so einer Funktion ganz ausgeschlossen werden. Und zweites: Ob nicht der Stiftungsrat im Zuge der Diskussionen gleich auf ein übliches Aufsichtsratsgremium verkleinert wird.

Das sind Fragen, die die Politik jetzt lösen muss. Die Gerichte werden sich mit ganz anderen Themen beschäftigen müssen. In erster Linie, warum Roland Weißmann gekündigt worden ist, wenn der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Für den Anwalt des Ex-Generaldirektors, Oliver Scherbaum, setzt der ORF mit der Kündigung die Vorverurteilung des Ex-Chefs fort. 

Der Anwalt hat deshalb auch schon angekündigt, dass in diesem Zusammenhang sämtliche rechtlichen Ansprüche von Roland Weißmann konsequent verfolgt werden. 

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