Weißmann-Anwalt: "Vorwurf der sexuellen Belästigung in sich zusammengebrochen"
Roland Weißmanns Anwalt sieht nach der Compliance-Prüfung im ORF den "Vorwurf der sexuellen Belästigung in sich zusammengebrochen". „Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen. Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor", hieß es in einer Aussendung von Anwalt Oliver Scherbaum.
Aber auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen - der ORF beendet das Arbeitsverhältnis mit Weißmann - sieht der Anwalt nicht begründet: "Ein arbeitsrechtlicher Bezug wird vom ORF lediglich behauptet, aber nicht belegt." Die Beendigung des Dienstverhältnisses "trotz vollständiger Entlastung ist daher nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf."
Daher würden "sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung – nunmehr konsequent verfolgt“, heißt es weiter.
Auch der Anwalt der Mitarbeiterin, die die Vorwürfe gegen Roland Weißmann geäußert hatte, meldete sich am Mittwoch: Die Kündigung Weißmanns nehme die Frau „mit Erleichterung“ zur Kenntnis, hieß es in einem anwaltlichen Schreiben vom Mittwoch. Die Frage nach der sexuellen Belästigung hätten nun Gerichte zu klären, so die Rechtsvertreter: „Dem sieht unsere Klientin voller Vertrauen und Zuversicht entgegen.“
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