Novelle zum Filmförderungsgesetz beschlossen

Novelle zum Filmförderungsgesetz beschlossen
Fokussierung auf kulturelle statt wirtschaftliche Filme. Ostermayer: "Unterscheidung zum amerikanischen Filmmarkt".

Die an neue EU-Vorgaben angepasste Filmförderung hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Damit ist zulässig, dass heimische Filme mit 50 Prozent oder bei kleineren und schwierigen Projekten mit bis zu 80 Prozent ihrer Kosten gefördert werden. "Diese Unterscheidung zum amerikanischen Filmmarkt ist für den europäischen Film eine Überlebensfrage", erklärte Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ).

Die Novellierung bestätigt im Rahmen der EU-Gruppenfreistellungs-Verordnung damit grundsätzlich die Zulässigkeit von staatlichen Beihilfen, bedeutet gleichzeitig aber auch eine Fokussierung auf kulturelle statt auf wirtschaftlich orientierte Filme. Schließlich würden bei kommerziell ausgerichteten Produktionen künftig bis zu 50 Prozent an eigenem Finanzierungsanteil anfallen - was aktuell für kaum eine österreichische Produktion erschwinglich ist.

Während bei "schwierigen" Filmen bis zu 80 Prozent der Produktion gefördert sein dürfen, kann "in Ausnahmefällen, also bei Filmprojekten von besonderem kulturellen Interesse", wie es heißt, auch ein höherer Anteil gefördert sein. Eine Definition von "kleinen und schwierigen" Filmen bzw. Filmprojekten von "besonderem kulturellen Interesse" soll ebenso mit der Novelle einhergehen wie die Formulierung von Zielen der "nationalen und regionalen Vielfalt".

In Europa hat sich die Anzahl der jährlich produzierten Filme seit 2004 auf 1.500 Werke knapp verdoppelt, selbige Entwicklung gilt für Österreich mit inzwischen knapp 60 Filmen im Jahr. In den Lichtspielhäusern dominiert dennoch nach wie vor das US-Kino, das rund ein Drittel der durchschnittlich 400 Filme pro Jahr stellt und damit etwa zwei Drittel aller Besucher erreicht.

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