Norbert Steger soll vor Gericht falsch ausgesagt haben

Stiftungsratsvorsitzender Norbert Steger.
Im BAWAG-Prozess erklärte er, "nie" Treuhänder für die Bank gewesen zu sein. 1999 war er es aber doch.

Der umstrittene neue Vorsitzende des ORF-Stiftungsrates, Norbert Steger, soll sich des Delikts der falschen Zeugenaussage strafbar gemacht haben. Das berichtet die Rechercheplattform Addendum unter Berufung auf einen Treuhandvertrag zwischen BAWAG und Steger. In dem Dokument aus dem Jahr 1999 wird Steger als Treuhänder geführt, die Bank als Treugeber.

Das steht im Widerspruch zu einer Aussage Stegers vor Gericht: Im April 2008 hatte er im BAWAG-Prozess unter Wahrheitspflicht erklärt, nie für die Bank als Treuhänder tätig gewesen zu sein. In der Befragung ging es um ein geplantes Casino in Jericho, einer Stadt im Palästinensergebiet Westjordanland in Israel. Steger gab Addendum keinen Kommentar zu der Causa ab. Der KURIER erreichte ihn nicht.

Das Delikt "falsche Beweisaussage"

Paragraf 288 des Strafgesetzbuches sieht vor: "Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen." Das mutmaßliche Vergehen ist im Falle Stegers jedoch verjährt (konkret nach fünf Jahren).

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