Sammlung von Fritz Grünbaum wurde nie geraubt

Albertina: Zwei Schiele-Blätter müssen nicht restituiert werden
Die Albertina muss zwei Schiele-Blätter nicht restituieren. In drei anderen Fällen entschied der Kunstrückgabebeirat allerdings auf Rückgabe.

Schon vor Jahren kam die "Michalek-Kommission" zur Überzeugung, dass die "Tote Stadt III" von Egon Schiele keine Raubkunst sei. Doch die Erben nach Fritz Grünbaum wollten die Begründung nicht akzeptieren: Sie behaupteten weiter, dass die Sammlung des Kabarettisten geraubt worden sei. Zuletzt drohten sie im Juni mit Klage.

Die Erben hatten bereits Erfolg: Christie’s übernahm im Falle des Schiele-Aquarells "Stadt am blauen Fluss (Krumau)" die Behauptung, dass es sich um NS-Raubkunst handle, und beteiligte sie am Erlös des Ende 2014 versteigerten Werks.

Da auch die Albertina Schiele-Blätter aus der ehemaligen Grünbaum-Sammlung besitzt, widmete sich nun auch der Kunstrückgabebeirat der Causa. Er kam zum gleichen Ergebnis: Die Werke wurden nie entzogen.

Verkauf in den 1950ern

Grünbaum starb 1941 im KZ Dachau, seine Frau Lilly wurde 1942 im Vernichtungslager Maly Trostinec ermordet. Vor ihrer Deportation muss sie für die Verwahrung der Werke gesorgt haben: Ihre Schwester Mathilde Lukacs, die im Exil überlebt hatte, verkaufte ab 1955 insgesamt 113 Werke an die Galerie Klipstein & Kornfeld in Bern, so auch "Tote Stadt III" und die Blätter, die sich nun in der Albertina befinden.

Drei Rückgabefälle

In drei anderen Fällen sprach sich der Rückgabebeirat am Donnerstag sehr wohl für eine Restitution aus. Die Erben nach den Brüdern Alfred und Fritz Menzel erhalten die Miniatur "Eine Gräfin Harrach in weißem Kleid" von Karl Agricola aus der Albertina zurück. Die Erben nach Maria Gerngross, die im Jänner 1943 in Auschwitz ermordet wurde, einen Hammerflügel aus der Sammlung alter Musikinstrumente.

Und das Volkskundemuseum wird zehn Objekte an die Erben nach Siegfried Fuchs zurückgeben.

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