Musik-Universität: Cello-Professor klagte gegen Entlassung

Zum Schutz etwaiger Opfer: Der Prozess findet im Arbeits- und Sozialgericht zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Die Musik-Universität entließ Mitte April einen Cello-Professor, der seine Position „gröblich missbraucht“ habe.

Am Dienstag begann am Arbeits- und Sozialgericht die erste Tagsatzung im Prozess, den ein Professor gegen die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien angestrengt hat. Der Cellist, vertreten von Michael Herzer (MSW Rechtsanwälte) und Maria Schedle (Kunz Schima Wallentin), klagte gegen seine Entlassung. Im Gegensatz zu Rektorin Ulrike Sych blieb er dem Termin fern.

Richterin Brigitte Erhart erörterte den Antrag der Musikuni, vertreten durch Christoph Wolf und Andrea Potz (beide CMS Reich-Rohrwig Hainz), auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Begründet wurde der Antrag mit dem Schutz der Privatsphäre etwaiger Opfer. Der KURIER hatte daher den Saal zu verlassen. Erhart wird aber jene Verfahrensteile, die nicht die Privatsphäre der Betroffenen berühren, öffentlich führen – darunter die soziale Beeinträchtigung aufgrund der Entlassung. Der Cellist muss nun detailliert seine finanzielle Situation darlegen.

Dienstfrei gestellt

Die Uni entließ, wie berichtet, Mitte April einen Professor, der seine Position „gröblich missbraucht“ habe. Der Musiker, dessen Name von der mdw-Website gelöscht wurde, ist zugleich Solocellist im Staatsopernorchester – und als solcher Mitglied im Verein der Wiener Philharmoniker. Die Staatsoper stellte ihn bis zur Klärung des Sachverhalts dienstfrei; der Cellist habe – laut KURIER-Informationen – alle Vorwürfe bestritten und spricht von einer Intrige.

Auf der Website der Philharmoniker ist zu lesen, dass der Musiker neben seiner Orchestertätigkeit in Kammermusikensembles, darunter in einem bekannten Quartett, spielt. In der Vergangenheit hätte er für das ehemalige Konservatorium Wien eine Celloklasse geleitet, als Dozent Jugendorchester betreut und Meisterkurse in der ganzen Welt abgehalten.

In einem Mail erklärte Anwalt Wolf gegenüber dem KURIER, dass die Kündigung „aufgrund inakzeptabler gravierender Verhaltensweisen arbeitsrechtlich geboten und insbesondere zum Schutz der Studierenden unverzüglich erforderlich“ gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft wurde aber nicht informiert. Denn, so Wolf: „Nicht jedes inakzeptable Verhalten ist gleichzeitig auch strafrechtlich relevant.“ Auf der Musikuni hört man hingegen, dass die etwaigen Opfer große Angst vor Benachteiligungen in der Musikbranche und vor Repressalien hätten.

Prozessfortsetzung im Oktober! THOMAS TRENKLER

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