Was sagt der Geschäftsführer dazu?
Der KURIER hat GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck kontaktiert, um den Sachverhalt zu klären. Geht es da um simple Fernsehanschlüsse? Und, im Lichte der gewaltigen Summen, um die es geht: Fallen die Rundfunkgebühren da ins Gewicht?
Hirschbeck seufzt ins Telefon. Nicht, weil die Frage ihn stört, sondern weil es im Lichte der 5 Milliarden-Pleite keine Antwort gibt, die nicht seltsam klingt. "Wir unterhalten keine Geschäftsbeziehungen zur Signa", betont er jedenfalls. Gut zu wissen - die GIS legte ihr Geld nicht beim ehemaligen Star der Immobilienszene an. Aber... dann? Wieso die GIS auf der Liste stehe und das in der Öffentlichkeit Thema sei, sei ihm unerklärlich, sagt er.
Die GIS bleibt diskret
Grundsätzlich gebe man keine Auskunft über die Zahlungen einzelner Rundfunkteilnehmer an die GIS heraus, sagt Hirschbeck. Stattdessen gibt er eine abstrakte theoretische Antwort: "Wenn, dann kann es sich nur um eine dreistellige Summe handeln." In anderen Worten: Um ein paar hundert Euro. Man kann also nur spekulieren: Möglicherweise hat die Signa ihre Rundfunkbeiträge zuletzt nicht mehr überwiesen.
Die GIS wird ohnehin abgeschafft
Im Lichte der Gesamtsumme dürften die Forderungen der GIS eher verblassen, räumt auch Hirschbeck ein, der hörbar versucht, eine seriöse Antwort zu geben. Der ORF wird jedenfalls an der Forderung nicht pleite gehen, soviel dürfte feststehen. Denn es handelt sich nicht nur um einen geringen Betrag: Er wäre ohnehin in rund fünf Wochen ausgelaufen.
Die GIS ist nämlich ab 2024 in der derzeitigen Form Geschichte. Die Signa (oder was von ihr bleibt) und andere Firmen werden auf die neue Haushaltsabgabe, vulgo "ORF-Beitrag" umgestellt. "Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS automatisch abgemeldet", sagt der GIS-Geschäftsführer.
Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr Kommunalsteuer kommunalsteuerpflichtig waren. Laut Gesetz erhält die ORF-Beitrags-Service GmbH als Nachfolgeorganisation der GIS die für die Berechnung des ORF-Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt.
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