Streamingabgabe: Produzenten sehen „großen Theaterdonner“ der Privaten
Internationale Streamer und Streamingabteilungen heimischer Sender sollen zur Kasse gebeten werden.
Seit vergangener Woche liegen die Pläne für eine Streamingabgabe auf dem Tisch. Audiovisuelle Mediendienste sollen künftig mit einer Abgabe von bis zu 12 Prozent auf ihre Umsätze im Bereich Streaming belastet werden. 7 Prozent davon wären fix und direkt abzuliefern, hinzu kämen weitere 5 Prozent, „wobei auf diesen Betrag Direktinvestitionen in die Produktion europäischer Werke angerechnet werden können“, wie es im Entwurf (der dem KURIER vorliegt) heißt. Letzteres ist eine ähnliche Formulierung, wie sie jüngst in Deutschland beim Entwurf einer Investitionsverpflichtung gewählt wurde. Das EU-Recht setzt hier nämlich enge Grenzen bei einer Bevorzugung einzelner Volkswirtschaften. Möglich wäre laut einschlägigen Gutachten allerdings eine Eingrenzung auf gewisse Sprachräume.
Maximal 12 Prozent
Die geplante Streamingabgabe soll aus fixen sieben Prozent des jährlichen Umsatzes und zusätzlichen fünf Prozent, die auch in Direktinvestitionen geleistet werden können, bestehen. Mit den Einkünften sollen die zuletzt gestutzten heimischen Filmförderschienen ÖFI+ und FISA+ für Kino- und Fernseh-/Streamingproduktionen wieder gestärkt werden.
Zeitrahmen
Derzeit ist der Gesetzesentwurf des SPÖ-geführten Kulturministeriums in Koordinierung mit ÖVP und Neos. Spätestens mit Beschluss des Doppelbudgets 2027/2028 sollte sich die Koalition auf eine Gesetzesvorlage geeinigt haben. Die Budgetrede des Finanzministers ist für 10. Juni angesetzt.
Scharfe Kritik
Was die schärfsten Kritiker aber eher umtreibt, ist die Höhe der geplanten Abgabe – die koalitionsintern noch in Verhandlung ist. So warnte der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) vor einer jährlichen Mehrbelastung der heimischen Mitbewerber, die ohnehin bereits in „einer existenzbedrohenden Lage“ seien, von mehr als 20 Millionen Euro und „zusätzlichen Arbeitsplatzverlusten in dreistelliger Höhe“. Die weitere Kostenbelastung könnte über höhere Abogebühren teilweise an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden, was diese zusätzlich belaste. Auch einzelne Zeitungsmacher mit angeschlossenem Streaming-TV sparten nicht mit Kritik an Kultur- und Medienminister Andreas Babler (SPÖ), dessen Ministerium den Entwurf ausgearbeitet hat.
Die Chefs der beiden Produzentenverbände Film Austria (Gabi Stefansich und Helmut Grasser) und aafp (John Lueftner) treten auf KURIER-Anfrage diesen Befürchtungen entgehen. Sie sehen nur eine „angebliche Belastung“ des hiesigen Privatfernsehens: „Der Gesetzesentwurf schließt das heimische lineare TV aus“, sagen sie. „Und die Verpflichtung gilt erst ab zwei Mio. Euro Umsatz, was das heimische Zeitungs-TV ausschließt, und nicht für Inhalte aus Sport und News, was alle Privaten quasi doppelt ausnimmt.“ Die vorliegende Abgabe gelte aus Sicht von Film Austria und aafp für reine Streaming-Plattformen wie Netflix oder Amazon Prime Video. Darüber hinaus sehen sie „nur zwei Unternehmen, die eine Summe von höchstens 12 Prozent ihrer Österreich-Umsätze auch hier in Österreich lassen müssten“: den Bertelsmann-Konzern und die MFE-Gruppe der Berlusconis.
John Lueftner.
Die Produzenten sehen daher „einen großen TV-Theaterdonner, gesteuert und finanziert von Gewinninteressen internationaler Großkonzerne“. Damit solle etwas verhindert werden, „das die meisten EU-Länder zu ihrem Wohl bereits umgesetzt haben“. Zur angedeuteten zusätzlichen Belastung heimischer Kunden sagen Stefansich, Grasser und Lueftner: „Alle Streamer haben in den letzten fünf Jahren ganz ohne irgendeine Investitionsverpflichtung ihre Abos um 20 bis 25 Prozent erhöht und ihre Leistungen (Co-Mitgliedschaften etc.) verringert. Der Blick über den Tellerrand hilft oft: in den meisten Ländern, die derartige Verpflichtungen und Abgaben haben, sind die Abo-Gebühren niedriger als in Österreich.“
Umsätze nicht bekannt
VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm sieht den Kreis der von der geplanten Streamingabgabe betroffenen Unternehmen etwas anders, verweist aber darauf, dass man ohne Kenntnis der genauen Umsätze keine belastbare Bewertung vornehmen könne. Aber: „Unseren Schätzungen zufolge und nach unserer Interpretation des vorgelegten Gesetzesvorschlags könnten im Abo-Bereich Sky Österreich, Canal+ und RTL+ betroffen sein. Dazu auch noch die Angebote der Telko-Anbieter Magenta und A1. Und es gehe nicht nur um Abo-Erlöse, sondern auch um Werbeerlöse, die mit Abruf- und Streaming-Diensten erzielt werden. „Nach unserer Schätzung würde dies die werbefinanzierten Abruf-Angebote der ProSiebenSat.1Puls4-Gruppe, also insbesondere Joyn treffen, ebenso wohl die der RTL-Gruppe und von ServusTV.“
Die Produzentenverbände zeigen hier wenig Mitleid. Es gehe um, „Sky und RTL, demnächst eine gemeinsame Tochter des größten EU-Medien-Konzerns Bertelsmann, und Joyn, Teil von ProSiebenSat.1, einer Tochter des Berlusconi-Konzerns. Beide Konzerne haben unseres Wissens nach noch keinen Cent Steuern in Österreich bezahlt.“ Dies solle sich nun ändern – mit österreichischem Steuergeld für österreichisches Programm für österreichisches Publikum.“
Corinna Drumm.
ORF ausgenommen
Ausdrücklich ausgenommen ist von all dem laut Bablers Plänen der ORF. Mit dieser Ausnahme werde insbesondere „der Tatsache Rechnung getragen, dass dem ORF bereits umfassende Verpflichtungen auferlegt sind, für eine Förderung der Produktion, für eine Finanzierung und für die Sichtbarkeit europäischer und österreichischer Inhalte zu sorgen“, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf.
VÖP-Chefin Drumm dazu: „Wenngleich denkbar ist, dass die Ausnahme des ORF im Hinblick auf die 5-prozentige Abgabe, auf die dann Investitionen in europäische Filmwerke angerechnet werden können sollen, möglich ist, halten wir die Ausnahme des ORF von der 7-prozentigen Streamingabgabe für zumindest fragwürdig.“
In den Erläuterungen zum Entwurf wird das Film/Fernseh-Abkommen des ORF mit einem Volumen von zumindest 8 Mio. Euro erwähnt. Zudem habe der ORF 2024 mehr als 100 Mio. Euro in Österreichs Filmindustrie investiert.
Kritisch sehen die Produzentenverbände jüngst publik gewordene Sparpläne – etwa eine Streichung der jährlich 70 Mio. Euro Ausgleich für den mit Einführung der Haushaltsabgabe ausgefallenen Vorsteuerabzug: „Da der ORF neue Sparvorgaben erfüllen muss und wird, bleibt der Filmwirtschaft vorzuschlagen, dass dies keinesfalls den Programmauftrag betreffen darf. Seit Jahren fordern wir eine gesetzlich verbindliche Quote von 20 % des Umsatzes, die der ORF in österreichisches Programm investieren soll.“
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