Pläne für Streamingabgabe nun auf dem Tisch: Wer verschont bleiben könnte
Seit Mitte April verhandeln die Koalitionspartner konkret über ein Modell für einen Beitrag von Streaminganbietern zur Stärkung der unter Druck geratenen Filmförderung. Über den Entwurf des Kulturministeriums unter Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) drang bisher kaum Belastbares nach außen. Die Neos erklärten vor Beginn der Koordinierung via KURIER, dass man eine reine Streamingabgabe ablehne und dies nur in Kombination mit einer Investitionsverpflichtung unterstütze. Das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium betonte nur, dass der Standort nicht gefährdet werden dürfe.
Nun sind die Informationen über die geplante Ausgestaltung an die Öffentlichkeit gelangt, der Entwurf liegt auch dem KURIER vor.
Investition in "europäische Werke"
Audiovisuelle Mediendienste sollen künftig mit einer Abgabe von bis zu 12 Prozent auf ihre Umsätze im Bereich Streaming belastet werden. 7 Prozent davon wären fix und direkt abzuliefern, hinzu kämen weitere 5 Prozent, „wobei auf diesen Betrag Direktinvestitionen in die Produktion europäischer Werke angerechnet werden können“, wie es im Entwurf heißt. Letzteres ist eine ähnliche Formulierung, wie sie jüngst in Deutschland beim Entwurf einer Investitionsverpflichtung gewählt wurde.
Bei der Höhe der Beitragspflicht und der Option einer teilweisen Anrechnungsmöglichkeit von getätigten Direktinvestitionen habe man sich an ähnlichen europäischen Modellen orientiert, in den Erläuterungen zu dem Entwurf wird etwa auf Dänemark oder Portugal verwiesen. In die Beitragshöhe seien die von der Slowakei und Finnland jüngst vorgestellten Prozentsätze eingeflossen. Auch habe man die "Sprachraumabhängigkeit Österreichs zum DACH-Raum und dort bestehende Verpflichtungen" berücksichtigt.
Auch österreichische Anbieter betroffen
Betroffen wären zum Teil auch österreichische TV-Sender und Abrufdiensteanbieter, was den Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) am Montag auf den Plan rief. Die wirtschaftliche Lage der Privaten sei „bereits jetzt existenzbedrohend“, warnte man via Aussendung. „Seit Jahren fließen immer mehr Werbebudgets an ausländische Digitalkonzerne ab. Diese Entwicklung hat die wirtschaftliche Basis heimischer Medienunternehmen erheblich geschwächt.“ Der Verband geht nun von einer Mehrbelastung von mehr als 20 Mio. Euro aus und warnt vor „zusätzlichen Arbeitsplatzverlusten in dreistelliger Höhe“. Gleichzeitig müssten „Investitionen in österreichische Inhalte“ reduziert werden und eventuell Abogebühren erhöht werden, warnt der VÖP. Man betont, dass Filmförderung „eine kulturpolitische Aufgabe des Staates“ sei und daher aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollte. Das Ziel, internationale Anbieter zu treffen, werde aus Sicht des VÖP verfehlt. Diese würden Umsätze erzielen, ohne hier nennenswerte Wertschöpfung zu leisten. Daher sei es „unverständlich“, dass auch heimische Medienunternehmen belastet werden sollen. Man betrachte es als „Grundvoraussetzung“, dass deren in Österreich erbrachte Wertschöpfung in voller Höhe angerechnet werde.
Kritik an „Zwangsabgabe“
Der Obmann des WKÖ-Fachverbands Telekom/Rundfunk, Gerhard Haidvogel, spricht von einer „Zwangsabgabe“. „Solche Pläne sind ein fatales Signal für den Medienstandort. Wer heimische Sender mit neuen Sonderabgaben belastet, gefährdet Jobs, Medienvielfalt und Investitionen in österreichische Inhalte.“ Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des WKÖ-Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft, meint hingegen, der Vorschlag eines kombinierten Modells sei „ausgewogen und fair. Wer hier mit audiovisuellen Inhalten Umsätze erzielt, wird einen angemessenen Beitrag zur österreichischen Produktion leisten.“
Der VÖP-Kritik, dass der Umfang der geplanten Abgabe andere europäische Länder übertreffe, hält Bablers Ministerium entgegen: „Mit der Streamingabgabe wurde ein Modell entwickelt, das die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts stärken soll und sich an vielen anderen europäischen Ländern orientiert.“ Man sei überzeugt, „insbesondere Beiträge von Netflix, Amazon Prime und Co.“ einheben zu können. „Die Behauptung, dass dies die Preise erhöhen würde, konnte an internationalen Vorbildern nicht nachvollzogen werden. Für heimische Medien sind umfassende Ausnahme- und Anrechnungsregelungen vorgesehen“, hieß es auf Anfrage.
Ausnahmen
Ausgenommen sind laut Entwurf Anbieter, deren Inhalte „ausschließlich aus Nachrichten, Sport oder Sportberichten, Spielshows und Werbung“ bestehen. Bestehen die Inhalte aus einer einzelnen Art von Produktionen, die in der Regel nicht in Europa produziert werden, werde der Beitrag ebenfalls nicht fällig. In den Erläuterungen werden hier als Beispiele japanische Anime, amerikanische Westernfilme und -serien oder indische Bollywoodfilme genannt.
Auch eine Umsatzschwelle wurde eingezogen. Anbieter, deren jährlicher Umsatz unter 2 Millionen Euro liegt, sollen ausgenommen werden. Gleiches gilt, wenn der Marktanteil bei den Zuschauerinnen und Zuschauern unter 1 Prozent liegt.
ORF komplett ausgenommen
Komplett ausgenommen wäre laut den Plänen auch der ORF. Mit dieser Ausnahme werde insbesondere "der Tatsache Rechnung getragen, dass dem ORF bereits umfassende Verpflichtungen auferlegt sind, für eine Förderung der Produktion, für eine Finanzierung und für die Sichtbarkeit europäischer und österreichischer Inhalte zu sorgen". In den Erläuterungen zum geplanten Gesetz wird etwa das Film/Fernseh-Abkommen mit einem Volumen von zumindest 8 Millionen Euro erwähnt. Zudem habe der ORF nach Angaben seines Public Value Berichts 2024 mehr als 100 Millionen Euro in Österreichs Filmindustrie investiert.
Spätestens mit Beschluss des Doppelbudgets 2027/2028 sollte sich die Koalition auf eine Gesetzesvorlage geeinigt haben. Die Budgetrede des Finanzministers ist für den 10. Juni angesetzt.
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