Rechtsextremes Magazin "Compact" darf unter Auflagen wieder erscheinen

FILES-GERMANY-POLITICS-FAR-RIGHT-AFD-MEDIA
Verbot vom Deutschen Bundesverwaltungsgericht vorläufig aufgehoben. Zweifel wegen Verhältnismäßigkeit. Endgültige Entscheidung im Hauptverfahren

Das Deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt vorerst wieder erscheinen, allerdings unter bestimmten Auflagen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte „Compact“ am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“.

„Compact“ hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. 

Jetzt hat das Gericht über das Eilverfahren entschieden. Dabei prüft es „summarisch“ die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.

Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das „Compact“-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.

Kommentare