ORF verbietet Mitarbeitern auf Twitter Sympathie für Politiker
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat am Freitag die bereits seit längerem diskutierten „ORF-Social-Media-Leitlinien“ vorgelegt und auch gleich eine entsprechende Dienstanweisung an die Belegschaft des öffentlich-rechtlichen Senders übermittelt: ORF-Mitarbeiter sollen künftig bei Äußerungen auf Twitter oder Facebook auf Objektivität, Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit achten, so die Vorgabe.
Exakte Trennung zwischen Beruf und Privatleben sei kaum möglich
Der ORF sieht Social-Media-Dienste als Chance und Notwendigkeit, jüngere Publikumschichten anzusprechen, seine Marken zu stärken und das Interesse an ORF-Plattformen zu erhöhen. Die private Nutzung von sozialen Medien sei als Ausdruck der freien Meinungsäußerung und des demokratischen Diskurses begrüßenswert, heißt es in den der APA vorliegenden Richtlinien.
Eine exakte Trennung zwischen Beruf und Privatleben sei in sozialen Medien aber kaum möglich, selbst bei privater Nutzung könnten ORF-Mitarbeiter als ORF-Repräsentanten wahrgenommen werden. ORF-Mitarbeiter trügen jedenfalls eine besondere Verantwortung. Objektivität, Ausgewogenheit, Meinungsvielfalt, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zählten zu den garantierten und geforderten Grundlagen öffentlich-rechtlichen journalistischen Arbeitens.
"Unvereinbar und unzulässig"
Zur Sicherstellung der Einhaltung der in ORF-Gesetz und ORF-Richtlinien festgehaltenen journalistischen Grundsätze und damit der Glaubwürdigkeit des ORF müssten ORF-Mitarbeiter deshalb künftig folgende Punkte beachten: „Öffentliche Äußerungen, mit denen demonstrativ Sympathie oder Antipathie gegenüber politischen Institutionen, deren Vertreter/innen oder Mitgliedern zum Ausdruck gebracht wird, sind mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar und daher unzulässig. Öffentliche Äußerungen, die kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten, sollen sachlich begründet und formuliert werden. In keinem Fall dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Objektivität oder Unabhängigkeit des ORF oder seiner Mitarbeiter/innen aufkommen zu lassen.“
Auch Likes, Retweets und Shares betroffen
Die entsprechenden Meinungsbekundungen können dabei sowohl durch direkte Äußerungen erfolgen als auch indirekt durch Zeichen der Unterstützung oder Ablehnung wie Likes, Dislikes, Recommends, Retweets oder Shares, heißt es in den Guidelines. „Eine konkrete Beurteilung kann jeweils nur im Einzelfall in einer Gesamtbetrachtung und nach Maßgabe der erwähnten rechtlichen Vorgaben erfolgen. Im Zweifel sollte von einer Meinungsäußerung Abstand genommen werden.“
Keine Konsequenzen angeführt
Die ORF-Social-Media-Leitlinien sind als Dienstanweisung von allen journalistischen und programmgestaltenden ORF-Mitarbeitern zu befolgen und gelten für Tochtergesellschaften als Gesellschafterweisung. Konkrete dienstrechtliche Konsequenzen bei Verstößen sind in dem Papier nicht angeführt.
Wie ORF-Chef Wrabetz in der Dienstanweisung schreibt, wurden die Leitlinien auf Basis internationaler Vorbilder erstellt. Anregungen und Einwände von Redakteuren wurden „bestmöglich berücksichtigt“.
Wrabetz: "Es gilt, die Glaubwürdigkeit verteidigen"
Der Wunsch nach möglichst strengen Richtlinien für die Social-Media-Aktivitäten von ORF-Mitarbeitern war aus dem ORF-Stiftungsrat gekommen. Vor allem der freiheitliche Stiftungsratsvorsitzende Norbert Steger und ÖVP-Freundeskreisleiter Thomas Zach hatten für verbindliche Richtlinien inklusive Sanktionen plädiert. Wrabetz hatte in der Vergangenheit betont, dass der ORF die Richtlinien nicht für die Regierung mache, sondern für die Mitarbeiter. „Das höchste Gut, das es zu verteidigen gibt, ist die Glaubwürdigkeit“, so der ORF-General.
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