Die Regierung plant gesetzliche Regeln für ORF-Stars auf Social Media

Zusammenfassung
- Die türkis-rot-pinke Koalition friert den ORF-Beitrag bis 2029 ein.
- Social Media-Guidelines werden gesetzlich verankert, um die Objektivität und Unparteilichkeit des ORF zu gewährleisten.
- Die Zusammensetzung und Unabhängigkeit der ORF-Gremien werden reformiert.
Die türkis-rot-pinke Koalition setzt den ORF weiter unter Spardruck: Wie aus dem Regierungsprogramm hervorgeht, wird der ORF-Beitrag bis 2029 eingefroren. Monatlich werden derzeit 15,30 Euro für jeden Haushalt fällig. Dieser Betrag darf die kommenden vier Jahre nicht erhöht werden. Die Regierungsverhandler haben sich auch eine umfangreiche ORF-Reform vorgenommen, wie aus dem Dokument hervorgeht, das dem KURIER vorliegt.
Auch die kommerziellen Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen weiter beschränkt werden. Aus beiden Maßnahmen ergeben sich notwendige Einsparungen im ORF. Diese sollen nach Vorstellung der Koalitionsverhandler durch eine Modernisierung der Strukturen und Prozesse erreicht werden, insbesondere durch den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.
ORF.at ist wegen der "Zeitungsähnlichkeit" im Fokus
Ein weiterer Punkt ist die Präzisierung des Begriffs „Zeitungsähnlichkeit“ im ORF-Gesetz (§ 4e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass der ORF sein Online-Angebot von ORF.at ("Blaue Seite") nicht in einer Weise gestaltet, die mit privaten Print- und Online-Medien in Konkurrenz tritt. Dies betrifft insbesondere die Überblicksberichterstattung, also eine zu tiefgehende Aufbereitung von Nachrichten auf orf.at. Damit würde die von den Zeitungsverlegern geforderte klare Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Medienhäusern geschaffen.
Der ORF soll per Gesetz objektiv und unparteilich gemacht werden
Zur Sicherstellung der Objektivität und Unparteilichkeit des ORF werden zudem Social Media-Guidelines gesetzlich verankert. Diese sollen sicherstellen, dass ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch auf sozialen Plattformen keine parteiische oder unprofessionelle Kommunikation betreiben. ORF-Stars wie Armin Wolf würden damit von der Regierung vorgeschrieben bekommen, unter welchen Bedingungen sie posten dürfen. Damit soll jeglicher Anschein von Befangenheit vermieden werden. Zusätzlich wird das Objektivitätsgebot des ORF verschärft und das Verbot von Nebenbeschäftigungen weiter konkretisiert, um Interessenskonflikte zu verhindern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in den ORF zu stärken. Darunter fällt auch, dass das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung von Landesdirektoren gestrichen werden soll.
Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung
- Keine Erhöhung des ORF-Beitrags bis 2029
- Reduktion kommerzieller ORF-Aktivitäten
- Präzisierung von § 4e ORF-Gesetz zur Zeitungsähnlichkeit
Objektivität und Unparteilichkeit
- Verschärfung des Objektivitätsgebots
- Einführung gesetzlicher Social-Media-Guidelines
- Strikteres Verbot von Nebenbeschäftigungen für ORF-Mitarbeiter
- Abschaffung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute
Reform der ORF-Gremien
- Mehr Bürgerbeteiligung
- Einbindung verschiedener Fachexperten
- Erhöhung der Unabhängigkeit der Gremien
- Stärkung des PublikumsratesBürger- und Publikumsbeteiligung
- Förderung von Bürgerdiskussionen zu Public Value, evt. jährliche Publikumsbefragungen
- Verbesserung des Beschwerdemanagements
Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
- Vermittlung von Digitalisierung- und KI-Kompetenzen
- Fortführung des ORF-Engagements in Südtirol
Erweiterte Kooperation mit privaten Medien
- Gesetzlich verpflichtende Zusammenarbeit mit privaten Medien
- Erleichterungen im Wettbewerbs- und Vergaberecht, z.B. bei Sportrechten
Die ORF-Gremien werden reformiert
Die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Zusammensetzung von Stiftungs- und Publikumsrat werden fristgerecht umgesetzt: Künftig entsendet die Bundesregierung sechs Stiftungsräte nach einer öffentlichen Ausschreibung, während der Publikumsrat neun Stiftungsräte bestimmt. Die Qualifikationsanforderungen für Stiftungsräte werden an die VfGH-Rechtsprechung angepasst, und die Möglichkeit einer Neubestellung nach einem Regierungswechsel wird abgeschafft.
Die Zusammensetzung des Publikumsrates wird ebenfalls reformiert. 14 Mitglieder werden direkt bestellt, darunter ein zusätzliches Mitglied vom Dachverband der Sozialversicherungsträger. Weitere 14 Mitglieder werden von der Bundesregierung aus bestehenden Bereichen repräsentativ ernannt. Zudem werden die gesetzlichen Kriterien für die Auswahl präzisiert, um eine faire Repräsentation zu gewährleisten, wobei auch auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet wird.
Kommentare