OLG wies Fellner-Klage auf Presseförderung für "Österreich" ab

OLG wies Fellner-Klage auf Presseförderung für "Österreich" ab
Gratiszeitung oe24 sei Tageszeitung "Österreich" zuzurechnen - Fellner kündigt Revision an.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Klage der Mediengruppe Österreich gegen die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung Österreich in zweiter Instanz abgewiesen. Das bestätigte ein OLG-Sprecher dem Standard. Im Verhältnis von der Gratiszeitung oe24 und der Tageszeitung Österreich sei keine ausreichende wirtschaftliche und journalistische Selbstständigkeit gegeben, womit letztere die Förderrichtlinien nicht erfülle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Keine Presseförderung

Die Medienbehörde KommAustria hatte Österreich für das Jahr 2020 keine Presseförderung ausgeschüttet, weil die Kaufzeitung großteils ident mit oe24 sei und in der Gesamtauflage der beiden Titel der Gratisanteil überwiege. Damit liege ein Ausschlusskriterium vor. Die Mediengruppe Österreich klagte die Republik daraufhin wegen der Entscheidung und bekam erstinstanzlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Recht. Die Finanzprokurator legte Berufung ein - und bekam nun vom OLG Recht, das die Klage gegen die Republik abwies.

Die Rechtsfrage, ob oe24 nun Österreich zuzurechnen ist, ist damit aber nicht geklärt. Denn das OLG Wien lässt eine Revision beim Obersten Gerichtshof zu. "Selbstverständlich" werde man dieses Rechtsmittel auch nutzen, kündigte Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner gegenüber dem "Standard" an. Schließlich habe man in erster Instanz "klar gewonnen". Der Streitwert beträgt rund eine Mio. Euro.

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